Drucksache - 0193/XVIII  

 
 
Betreff: Keine künstliche Sonne für Jugendliche unter 18
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Jug
Verfasser:Schwarzer, ChristinaVonnekold, Gabriele
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit Entscheidung
19.04.2007 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.06.2007 
9. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.07.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.10.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2007 hat die Abteilung Jugend nach Abfrage im Ordnungsamt alle im Bezirk gemeldeten Solarien angeschrieben. Die Betreiber wurden darum gebeten, sich dafür einsetzen, dass Jugendliche unter 18 Jahren auf Grund der hohen Gesundheitsgefährdung kein Solarium benutzen.

 

Zusätzlich wurde die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Lompscher, angeschrieben, um ihre Unterstützung für diesen Punkt einzuwerben und mit der Bitte, auf ihrer Webpräsentation zusätzlich auf die Gefahren der künstlichen Sonne hinzuweisen.

 

In diesem Zusammenhang hat Frau Dr. med. Dipl-Ing. Gudrun Luck-Bertschat mit Schreiben vom 12.10.2007 über die aktuellen Entwicklungen berichtet.

 

Die negativen Einflüsse der UV-Strahlung auf die menschliche Gesundheit nehmen deutlich zu, wenn zusätzlich zu der natürlichen UV-Strahlung eine Belastung in Form von künstlicher UV-Strahlung durch Nutzung von Solarien erfolgt. Vorzeitige Hautalterung und das Risiko, an den verschiedenen Hautkrebsarten zu erkranken, werden so in Kauf genommen.

 

Ein gesetzliches Verbot zur Nutzung von Solarien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird seit Jahren von maßgeblichen internationalen und nationalen Institutionen empfohlen bzw. gefordert. Anforderungen für Sonnenstudios wurden z. B. mit dem freiwilligen Zertifikat „Runder Tisch Solarien“ im fachlichen Konsens mit Verbänden und Institutionen formuliert. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch eine geringe Akzeptanz und Befolgung. Deshalb erscheint es sinnvoll, Qualitätskriterien an den Betrieb von Sonnenstudios mit einer höheren Verbindlichkeit zu entwickeln und diese mit geeigneten Maßnahmen zu verbreiteten und zu stärken.

 

Im Rahmen der derzeitigen Vorbereitungen eines Umweltgesetzbuches durch das Bundesministerium für Umwelt, Verbraucherschutz und Reaktorsicherheit werden unter anderem auch Regelungen für Solarien (Schutz vor nichtionisierender Strahlung) vorgeschlagen. Die beiden zentralen Regelungen im Bereich des Schutzes vor den Gefahren künstlicher UV-Strahlung betreffen ein Verbot der Nutzung von Sonnenbänken im öffentlichen Bereich für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ferner soll eine Regelungslücke hinsichtlich der Anforderungen an die im Verkehr befindlichen Bestrahlungsgeräte für Sonnenbänke geschlossen werden, die im Widerspruch zum europaweit abgestimmten Stand der Sicherheitstechnik besteht.

 

Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) hat sich in Ihrer Sitzung am 24./25.09.2007 unter TOP 09 „Solariennutzung durch Kinder und Jugendliche“ ebenso mit dem Thema befasst. Der Beschluss lautet:

 

„Die LAUG begrüßt und unterstützt aus gesundheitlicher Sicht das Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor zusätzlicher Belastungen mit künstlicher UV-Strahlung zu verstärken und durch eine gesetzliche Regelung die Nutzung von Solarien altersmäßig zu begrenzen.

 

Die LAUG begrüßt und unterstützt es aus gesundheitlicher Sicht, wenn das BMU die Anforderungen an den Betrieb von Sonnenstudios in bundesweiten Qualitätskriterien vereinheitlicht und durch geeignete Maßnahmen verbreitet und fördert.“

 

Seitens des BMU ist geplant, den Umweltgesetzbuch-Entwurf ab Oktober in die Ressortabstimmung zu geben und die weitere Beteiligung von Ländern und Verbänden durchzuführen. Dieses Gesetzgebungsverfahren ist daher abzuwarten.

 

Auf Grund der von der Abteilung Jugend des Bezirksamtes geäußerten Bitte um Aufklärung über die gesundheitlichen Gefahren für Jugendliche unter 18 Jahren durch die Nutzung von Solarien wird die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Öffentlichkeit über ihre Homepage informieren.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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