Auszug - Bebauungsplan 8-20 (Nahversorgungszentrum Britz)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-20 für die Grundstücke Gutschmidtstraße 19, 27/31 und 33 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-20 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28. Februar 2001 beschlossen. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt 3.4.9.8 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-20 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.
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