Drucksache - 0197/XVIII  

 
 
Betreff: Beschleunigte Rechtsprechung für jugendliche Straftäter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRAUEBA/Jug
Verfasser:Rühlmann, WolfgangVonnekold, Gabriele
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.06.2007 
9. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.07.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2007 hat die Abteilung Jugend die Senatorin für Justiz, Frau von der Aue, angeschrieben, um sich dafür einzusetzen, dass Gerichtsverfahren gegenüber jugendlichen Straftätern deutlich schneller durchgeführt werden und der durchschnittliche Beginn eines Verfahrens von sieben Monaten abgesenkt wird.

 

In diesem Zusammenhang hat Herr Staatssekretär Hasso Lieber mit Schreiben vom 17.10.2007 über die aktuellen Entwicklungen berichtet.

 

Soweit die Verkürzung der jugendlichen Verfahren gefordert wird, ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der Jugendschöffensachen in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Dabei stellen gerade die gegen Intensivtäter geführten Verfahren insbesondere wegen ihres Umfangs eine große Belastung für das Jugendgericht dar. Trotzdem ist die durchschnittliche Verfahrensdauer im amtlichen Bereich bei Jugendsachen mit 3,4 Monaten beim Jugendrichter und 4,3 Monaten beim Jugendschöffengericht im Jahre 2006 deutlich geringer, als beispielsweise in Hamburg (3,9 und 4,8 Monate). Dieses Ergebnis kann als besondere Leistung angesehen werden, da die Eingänge beim Jugendrichter in Berlin mit 578,6 Verfahren im Jahre 2006 einen Höchststand erreicht und damit deutlich höher lagen, als der Bundesschnitt im Jahre 2005 mit 569,4 Verfahren.

 

Bereits zur Vorbeugung und Vermeidung von Jugendkriminalität wurden durch die Senatsverwaltung für Justiz zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass es der „Ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Kinder- und Jugenddelinquenz“ unter Beteiligung mehrerer Jugendrichter gelungen ist, „Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit bei Kinder- und Jugenddelinquenz“ zu entwickeln, von denen sich erhofft wird, dass diese wesentlicher Inhalt der Ausführungsvorschrift Jugendgerichtshilfe (AV JGH) sein werden.

 

Die Jugendrichter/innen des Amtsgerichts Tiergarten arbeiten im Rahmen der Verfahren mit den Jugendämtern und Jugendgerichtshilfen eng zusammen und wirken in Arbeitskreisen, zum Beispiel bei der Senatsverwaltung für Justiz aber auch in den Bezirksjugendhilfeausschüssen, mit. Ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten, Herr Udo Wendt, wurde zum Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses berufen. Zusätzlich ist beim Amtsgericht Tiergarten in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei eine eigene Abteilung geschaffen worden, die mit der Vernehmung von kindlichen und jugendlichen Zeugen in Missbrauchsfällen im Ermittlungsverfahren in enger Zusammenarbeit mit der Polizei befasst ist.

 

Gerade der Bezirk Neukölln trägt – wie sich bereits an der bezirklichen Verteilung der Intensivtäter erkennen lässt – im Umgang mit den Jugendkriminalität eine besondere Last. Dem versuchen die dort verantwortlichen Jugendrichter/innen im konzentrierten Zusammenwirken u. a. mit den Verantwortlichen der Jugendhilfe im Bezirk im Rahmen einer Steuerungsrunde entgegenzuwirken. An dieser Stelle ist es dem Staatssekretär ein besonderes Bedürfnis, das besondere Engagement der ganz überwiegenden Anzahl der Mitarbeiter/innen der Neuköllner Jugendgerichtshilfe zu würdigen, die trotz einer hohe Belastung von ca. 35 Verfahren pro Mitarbeiter/in im Monat und in einem schwierigen Umfeld besonders eng und vertrauensvoll mit den Richter und Richterinnen zusammenarbeiten.

 

Die besondere Belastung der Jugendstrafabteilugen, insbesondere auch aufgrund der erforderlichen Koordinationsaufgaben, führt zu einem erhöhten Bedarf an richterlichem Personal, dem im Rahmen der Personalausstattung und unter Beachtung der verfassungsmäßigen und höchstrichterlichen Anforderungen an das Strafverfahren einschließlich des Jugendstrafverfahrens, Rechnung getragen wird.

 

Es werden darüber hinaus seit Jahren bei dem Amtsgericht Tiergarten sowie dem Landesgericht Berlin erhebliche Verbesserungen in der IT-Ausstattung sowie der Organisation vorgenommen, um ein effizientes strafprozessuales Verfahren zu gewährleisten.

 

Auf telefonische Nachfrage bei der Senatsverwaltung hin, erklärte Herr Plüür, dass das Verfahren vor der Verhandlung nicht wesentlich verkürzt werden kann, denn im Rahmen der Ermittlungsarbeit der Polizei bestehen verschiedene Fristen, die nicht unterlaufen werden können. Bei der Beurteilung der Anzahl der zu verhandelnden Fälle ist auch zu beachten, dass im Rahmen der Diversionsverfahren ein Großteil der Verfahren gar nicht zur Anklage kommt. Hinzu kommt der qualitative Unterschied in den Anklageschriften, so umfassen diese in Berlin nicht selten 50 bis 60 Seiten, eine Abkürzung des Verfahrens ist häufig allein schon wegen des Umfangs der Anklagepunkte kaum möglich. Eine reine Verkürzung der Ermittlungszeit kann mit Blick auf die Qualität der Ermittlungsergebnisse nicht von Interesse für die Gesellschaft sein.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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