Drucksache - 0197/XVIII
Entsprechend dem Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2007 hat die Abteilung Jugend die
Senatorin für Justiz, Frau von der Aue, angeschrieben, um sich dafür
einzusetzen, dass Gerichtsverfahren gegenüber jugendlichen Straftätern deutlich
schneller durchgeführt werden und der durchschnittliche Beginn eines Verfahrens
von sieben Monaten abgesenkt wird. In diesem Zusammenhang hat Herr Staatssekretär Hasso Lieber
mit Schreiben vom 17.10.2007 über die aktuellen Entwicklungen berichtet. Soweit die Verkürzung der
jugendlichen Verfahren gefordert wird, ist zu berücksichtigen, dass der Anteil
der Jugendschöffensachen in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Dabei stellen
gerade die gegen Intensivtäter geführten Verfahren insbesondere wegen ihres
Umfangs eine große Belastung für das Jugendgericht dar. Trotzdem ist die
durchschnittliche Verfahrensdauer im amtlichen Bereich bei Jugendsachen mit 3,4
Monaten beim Jugendrichter und 4,3 Monaten beim Jugendschöffengericht im Jahre
2006 deutlich geringer, als beispielsweise in Hamburg (3,9 und 4,8 Monate).
Dieses Ergebnis kann als besondere Leistung angesehen werden, da die Eingänge
beim Jugendrichter in Berlin mit 578,6 Verfahren im Jahre 2006 einen
Höchststand erreicht und damit deutlich höher lagen, als der Bundesschnitt im
Jahre 2005 mit 569,4 Verfahren. Bereits zur Vorbeugung und
Vermeidung von Jugendkriminalität wurden durch die Senatsverwaltung für Justiz
zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass es
der „Ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Kinder- und
Jugenddelinquenz“ unter Beteiligung mehrerer Jugendrichter gelungen ist,
„Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der ressortübergreifenden
Zusammenarbeit bei Kinder- und Jugenddelinquenz“ zu entwickeln, von denen
sich erhofft wird, dass diese wesentlicher Inhalt der Ausführungsvorschrift
Jugendgerichtshilfe (AV JGH) sein werden. Die Jugendrichter/innen des Amtsgerichts Tiergarten arbeiten
im Rahmen der Verfahren mit den Jugendämtern und Jugendgerichtshilfen eng
zusammen und wirken in Arbeitskreisen, zum Beispiel bei der Senatsverwaltung
für Justiz aber auch in den Bezirksjugendhilfeausschüssen, mit. Ein Richter des
Amtsgerichts Tiergarten, Herr Udo Wendt, wurde zum Mitglied des
Landesjugendhilfeausschusses berufen. Zusätzlich ist beim Amtsgericht
Tiergarten in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei eine
eigene Abteilung geschaffen worden, die mit der Vernehmung von kindlichen und
jugendlichen Zeugen in Missbrauchsfällen im Ermittlungsverfahren in enger
Zusammenarbeit mit der Polizei befasst ist. Gerade der Bezirk Neukölln trägt – wie sich bereits an
der bezirklichen Verteilung der Intensivtäter erkennen lässt – im Umgang
mit den Jugendkriminalität eine besondere Last. Dem versuchen die dort
verantwortlichen Jugendrichter/innen im konzentrierten Zusammenwirken u. a. mit
den Verantwortlichen der Jugendhilfe im Bezirk im Rahmen einer Steuerungsrunde
entgegenzuwirken. An dieser Stelle ist es dem Staatssekretär ein besonderes
Bedürfnis, das besondere Engagement der ganz überwiegenden Anzahl der
Mitarbeiter/innen der Neuköllner Jugendgerichtshilfe zu würdigen, die trotz
einer hohe Belastung von ca. 35 Verfahren pro Mitarbeiter/in im Monat und in
einem schwierigen Umfeld besonders eng und vertrauensvoll mit den Richter und
Richterinnen zusammenarbeiten. Die besondere Belastung der Jugendstrafabteilugen,
insbesondere auch aufgrund der erforderlichen Koordinationsaufgaben, führt zu
einem erhöhten Bedarf an richterlichem Personal, dem im Rahmen der
Personalausstattung und unter Beachtung der verfassungsmäßigen und
höchstrichterlichen Anforderungen an das Strafverfahren einschließlich des
Jugendstrafverfahrens, Rechnung getragen wird. Es werden darüber hinaus seit Jahren bei dem Amtsgericht
Tiergarten sowie dem Landesgericht Berlin erhebliche Verbesserungen in der
IT-Ausstattung sowie der Organisation vorgenommen, um ein effizientes
strafprozessuales Verfahren zu gewährleisten. Auf telefonische Nachfrage bei der Senatsverwaltung hin,
erklärte Herr Plüür, dass das Verfahren vor der Verhandlung nicht wesentlich
verkürzt werden kann, denn im Rahmen der Ermittlungsarbeit der Polizei bestehen
verschiedene Fristen, die nicht unterlaufen werden können. Bei der Beurteilung
der Anzahl der zu verhandelnden Fälle ist auch zu beachten, dass im Rahmen der
Diversionsverfahren ein Großteil der Verfahren gar nicht zur Anklage kommt.
Hinzu kommt der qualitative Unterschied in den Anklageschriften, so umfassen
diese in Berlin nicht selten 50 bis 60 Seiten, eine Abkürzung des Verfahrens
ist häufig allein schon wegen des Umfangs der Anklagepunkte kaum möglich. Eine
reine Verkürzung der Ermittlungszeit kann mit Blick auf die Qualität der
Ermittlungsergebnisse nicht von Interesse für die Gesellschaft sein. Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an. |
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