Drucksache - 0096/XVIII  

 
 
Betreff: Absolutes Haltverbot auf der Neuköllner Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/Bau
Verfasser:Koglin, JürgenBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Vorberatung
07.03.2007 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Am 14.08.2007 wurde, wie im ersten Abschnitt des Beschlusses gefordert, das Schild für das bestehende absolute Halteverbot um einen Lichtmast zurückversetzt. Damit wird der Geltungsbereich verdoppelt und es ergibt sich eine längere Aufstellfläche für den Fahrzeugverkehr.

 

Nach Prüfung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde kann der Punkt 2, die bisherige Halteverbotsstrecke zu unterbrechen und diese ab der Laterne Nr. 64 an auszudehnen, nicht umgesetzt werden, da auf der Neuköllner Straße zwischen Alt-Rudow und Stubenrauchstraße in der Frühspitze drei Fahrspuren durchgängig befahrbar sein sollten. Dies wäre dann nicht mehr der Fall und würde der Intention, den Verkehrsstau abzubauen, widersprechen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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