Drucksache - 0096/XVIII
Am 14.08.2007 wurde, wie im ersten Abschnitt des
Beschlusses gefordert, das Schild für das bestehende absolute Halteverbot um
einen Lichtmast zurückversetzt. Damit wird der Geltungsbereich verdoppelt und
es ergibt sich eine längere Aufstellfläche für den Fahrzeugverkehr. Nach Prüfung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde
kann der Punkt 2, die bisherige Halteverbotsstrecke zu unterbrechen und diese
ab der Laterne Nr. 64 an auszudehnen, nicht umgesetzt werden, da auf der
Neuköllner Straße zwischen Alt-Rudow und Stubenrauchstraße in der Frühspitze
drei Fahrspuren durchgängig befahrbar sein sollten. Dies wäre dann nicht mehr
der Fall und würde der Intention, den Verkehrsstau abzubauen, widersprechen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als
erledigt an. |
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