Jedes Kind hat ein Recht auf das Wissen über seine Abstammung. Durch die Feststellung der Vaterschaft ist die verwandschaftliche Beziehung hergestellt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich Unterhaltsansprüche erb- und rentenrechtliche Ansprüche (Halbwaisenrente) ab.
Sofern beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren/sind, muss die Vaterschaft für Ihr Kind festgestellt werden. Dies kann durch freiwillige Anerkennung des Vaters (siehe Beurkundung) oder durch eine gerichtliche Feststellung geschehen.
Wenn der Vater nicht freiwillig anerkennt, kümmert sich Ihr Beistand im Rahmen einer Beistandschaft um die Feststellung der Vaterschaft ggf. auch auf gerichtlichem Wege.