Eine Beistandschaft können Sie schriftlich in dem Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragen (zum Antrag).
Voraussetzung dafür ist, dass Sie für Ihr Kind allein sorgeberechtigt sind oder- das gemeinsame Sorgerecht haben und Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt.
Sie können eine Beistandschaft jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen wieder beenden.
Sobald Sie einen Antrag auf Beistandschaft, gestellt haben nehmen wir Kontakt zum unterhaltspflichtigen Elternteil auf, überprüfen dessen Einkommen, berechnen den Unterhaltsanspruch, schaffen einen sogenannten Unterhaltstitel (siehe Beurkundung) und vertreten Ihr Kind ggf. auch in einem gerichtlichen Verfahren, wenn dies erforderlich werden sollte. Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich ggf. notwendiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen).