Beistandschaft

Mutter mit zwei Kindern auf dem Spielplatz

Die Beistandschaft unterstützt Sie kompetent bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes, sodass Sie sich in diesen Fragen nicht mehr selbst mit dem anderen Elternteil auseinandersetzen müssen.

Vorteile einer Beistandschaft

Die Führung einer Beistandschaft ist freiwillig und kostenfrei. Durch den Einsatz eines Beistandes, der sich als „neutrale“ Person um die Berechnung und Einziehung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes kümmert, wird häufig schon ein wesentliches Streitthema aus der schon belasteten Beziehung zum anderen Elternteil entschärft. Der Beistand sorgt dafür, dass der Unterhalt Ihres Kindes regelmäßig eingezogen, überprüft und angepasst wird.

Durch die Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand spricht die notwendigen Verfahrensschritte im Vorfeld mit Ihnen ab und bezieht Sie aktiv mit ein.

  • Sie müssen sich nicht mehr selbst mit dem anderen Elternteil bzgl. der Vaterschaft und des Unterhalts auseinandersetzen.
  • Ein wesentliches Streitthema aus der häufig schon belasteten Beziehung zum anderen Elternteil wird entschärft.
  • Wir überprüfen regelmäßig die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen und passen ggf. den Unterhalt an.
  • Sie und Ihr Kind verpassen keine Unterhaltserhöhungen mehr (Änderungen Altersstufen und Änderungen der Düsseldorfer Tabelle).
  • Wir führen auf Wunsch für Ihr Kind ein Unterhaltskonto und überwachen die regelmäßigen Zahlungen bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes.

Wer ist antragsberechtigt?

Eine Beistandschaft können Sie schriftlich in dem Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragen (zum Antrag).
Voraussetzung dafür ist, dass Sie für Ihr Kind allein sorgeberechtigt sind oder- das gemeinsame Sorgerecht haben und Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt.

Sie können eine Beistandschaft jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen wieder beenden.

Sobald Sie einen Antrag auf Beistandschaft, gestellt haben nehmen wir Kontakt zum unterhaltspflichtigen Elternteil auf, überprüfen dessen Einkommen, berechnen den Unterhaltsanspruch, schaffen einen sogenannten Unterhaltstitel (siehe Beurkundung) und vertreten Ihr Kind ggf. auch in einem gerichtlichen Verfahren, wenn dies erforderlich werden sollte. Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich ggf. notwendiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis des Antragstellers
  • wenn vorhanden: Scheidungsurteil, Sorgeerklärung, alle bislang getroffenen Unterhaltsvereinbarungen/Unterhaltstitel, Einkommensunterlagen des anderen Elternteils

weitere Informationen erhalten Sie im aktuellen Flyer

Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen und Ihre Fragen ausführlich mit Ihnen besprechen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. (s. Telefonliste Ansprechpartner) Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Nachnamen des Kindes.

  • Antrag Beistandschaft neu

    DOC-Dokument (210.5 kB) - Stand: 02-2024

Vater wirft Sohn mit Freude in die Luft

Feststellung der Vaterschaft

Jedes Kind hat ein Recht auf das Wissen über seine Abstammung. Durch die Feststellung der Vaterschaft ist die verwandschaftliche Beziehung hergestellt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich Unterhaltsansprüche erb- und rentenrechtliche Ansprüche (Halbwaisenrente) ab. Weitere Informationen

Unterhalt - Puzzle aus Geldscheinen

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Die Höhe des Unterhalts richtet sich im Wesentlichen nach dem Einkommen und der Anzahl der weiteren Unterhaltsberechtigten des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter Ihres Kindes. Weitere Informationen