Eine Festschreibung des Unterhalts in einem sogenannten Titel, d.h. einer Urkunde oder einer gerichtlichen Entscheidung, ist im Interesse der Rechtssicherheit für Ihr Kind sehr zu empfehlen. Ihr Beistand unterstützt Sie diesbezüglich gern bei allen notwendigen Schritten.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
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Die Höhe des Unterhalts richtet sich im Wesentlichen nach dem Einkommen und der Anzahl der weiteren Unterhaltsberechtigten des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter Ihres Kindes.
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