Das Schöffenamt erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion.
Schöffinnen und Schöffen sind die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter in einem Strafverfahren. Sie werden aus der Mitte der örtlichen Gemeinschaft für fünf Jahre gewählt.
Durch Schöffinnen und Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtssprechung verwirklicht. Das Einbringen nichtjuristischer Wertungen und Überlegungen sowie der eigenen Lebens- und Berufserfahrung ermöglicht eine gerechte, volksnahe und damit gute Urteilsfindung. Gerade in Strafverfahren spielt das eine große Rolle.
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ist die Bewerbungsfrist für das Erwachsenenstrafrecht sowie für Schöffinnen und Schöffen für Jugendstrafsachebereits bereits abgelaufen. Für die Amtsperiode 2028 bis 2033 freuen wir uns über Bewerbungen ab Sommer 2027. Am Schöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können dann ihre Bereitschaft dem jeweils zuständigen Bezirksamt erklären. Entsprechende Informationen und Unterlagen werden zu diesem Zeitpunkt auf der Website bereitgestellt.