Beschluss:
Verfahren:
1.
Die Vergabe finanzieller, bezirklicher Mittel ab 2008 wird unter
Beachtung der Datengrundlage aus dem jeweils gültigen Sozialstrukturatlas, den
Stadtteilprofilen, den Stadtteilporträts und den von der BVV beschlossenen
Stadtteilentwicklungszielen erfolgen.
2.
Sie wird (sich jährlich wiederholend) innerhalb eines Kreislaufs
erfolgen, der in der Anlage 2 dargestellt ist.
3.
Als Grundlage für eine Antragsbearbeitung von Anträgen auf
finanzielle Förderung sind für die jeweiligen Ämter einheitliche Fachkriterien
definiert worden, die auch die besonders zu würdigenden Kriterien der
verschiedenen Ämter (insbesondere das Kulturamt, das Jugendamt und das
Sozialamt) beinhalten. Hierzu wird ein Bewertungsschema, welches in der Anlage
3 dargestellt ist, verwendet.
·
Alle Indikatoren und Bewertungsraster sind Hilfsmittel für die
Entscheidungsvorbereitung innerhalb der Bezirksverwaltung Lichtenberg;
Entscheidungen über Zuwendungsbescheide und Leistungsverträge werden von den
jeweiligen Ämtern eigenverantwortlich getroffen.
4.
Der bereits in der von der BVV beschlossenen bezirklichen
Gemeinwesenentwicklungskonzeption unter Pkt. 2.4.3 grob beschriebene Wirksamkeitsdialog, der in
der beigefügten Anlage 4 konkret dargestellt wird, ist damit untersetzt und ab
dem Jahr 2008 umzusetzen.
Der Wirksamkeitsdialog umfasst ein Berichtswesen, die
Dialogebene incl. der Evaluation sowie die Ergebnissicherung.
Der Wirksamkeitsdialog
wird jährlich wiederkehrend durch eine Berichterstattung an das Bezirksamt und
die Bezirksverordnetenversammlung beendet.
·
Das Berichtswesen umfasst eine statistische Erfassung und
Auswertung, einen ausformulierten Sachbericht sowie einen (analog dem
Bewertungsschema – Anlage 3) Bewertungsbogen. Es wird eine
Bewertungsgliederung in die Bereiche Strukturqualität, Prozessqualität und
Ergebnisqualität vorgenommen. Das Berichtswesen wird durch die Bezirksverwaltung
aufgrund der Erkenntnisse des Vorjahres lfd. weiterentwickelt.
·
Die Evaluation, deren Grundlage das Berichtswesen ist, wird von
Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltung (der beteiligten Ämter) durchgeführt.
Hierzu sind entsprechende Fortbildungsmaßnahmen anzubieten.