Drucksache - DS/1843/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen: Siehe Anlagen Berlin,
den
Emmrich Bezirksbürgermeisterin Alle drei Drucksachen zielen auf eine
Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung für eine Zuwendungsvergabe sowie
Evaluation mit dem Ziel einer transparenten Vereinheitlichung von Verfahren in
der Bezirksverwaltung Lichtenberg ab. Es wurde Übereinkunft erzielt, die
Beantwortung dieser 3 Drucksachen in einer Antwort zusammenzufassen. In einer Arbeitsgruppe, die entsprechend der
drei Ersuchen der BVV aus den Vorsitzenden des Kulturausschusses, des
Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales und Mieterinteressen
sowie aus leitenden Mitarbeiter/innen des Jugendamtes, des Kulturamtes, des
Sozialamtes unter Moderation des Steuerungsdienstes zusammengesetzt war, wurde
gemeinsam (in 3 Arbeitsgruppensitzungen) das nachfolgend aufgezeigte Verfahren
zur Vorbereitung, Vergabe und Evaluation finanzieller Förderung Freier Träger
entwickelt, welches ab dem Jahr 2008 Anwendung finden soll. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass die
Vereinheitlichung des Verfahrens nicht nur eine größere Transparenz darstellt,
sondern gerade im Hinblick auf die Weiterentwicklung der bezirklichen
Gemeinwesenentwicklungskonzeption zeitgemäß erscheint. Verfahren: 1.
Die Vergabe finanzieller, bezirklicher Mittel ab 2008 wird unter
Beachtung der Datengrundlage aus dem jeweils gültigen Sozialstrukturatlas, den
Stadtteilprofilen, den Stadtteilporträts und den von der BVV beschlossenen
Stadtteilentwicklungszielen erfolgen. 2.
Sie wird (sich jährlich wiederholend) innerhalb eines Kreislaufs
erfolgen, der in der Anlage 2 dargestellt ist. 3.
Als Grundlage für eine Antragsbearbeitung von Anträgen auf finanzielle
Förderung sind für die jeweiligen Ämter einheitliche Fachkriterien definiert
worden, die auch die besonders zu würdigenden Kriterien der verschiedenen Ämter
(insbesondere das Kulturamt, das Jugendamt und das Sozialamt) beinhalten.
Hierzu wird ein Bewertungsschema, welches in der Anlage 3 dargestellt ist,
verwendet. ·
Alle Indikatoren und Bewertungsraster sind Hilfsmittel für die
Entscheidungsvorbereitung innerhalb der Bezirksverwaltung Lichtenberg;
Entscheidungen über Zuwendungsbescheide und Leistungsverträge werden von den
jeweiligen Ämtern eigenverantwortlich getroffen. 4.
Der bereits in der von der BVV beschlossenen bezirklichen
Gemeinwesenentwicklungskonzeption unter Pkt. 2.4.3 grob beschriebene Wirksamkeitsdialog, der in
der beigefügten Anlage 4 konkret dargestellt wird, ist damit untersetzt und ab
dem Jahr 2008 umzusetzen. Der Wirksamkeitsdialog umfasst ein Berichtswesen, die
Dialogebene incl. der Evaluation sowie die Ergebnissicherung. Der Wirksamkeitsdialog
wird jährlich wiederkehrend durch eine Berichterstattung an das Bezirksamt und
die Bezirksverordnetenversammlung beendet. ·
Das Berichtswesen umfasst eine statistische Erfassung und
Auswertung, einen ausformulierten Sachbericht sowie einen (analog dem
Bewertungsschema – Anlage 3) Bewertungsbogen. Es wird eine
Bewertungsgliederung in die Bereiche Strukturqualität, Prozessqualität und
Ergebnisqualität vorgenommen. Das Berichtswesen wird durch die
Bezirksverwaltung aufgrund der Erkenntnisse des Vorjahres lfd.
weiterentwickelt. ·
Die Evaluation, deren Grundlage das Berichtswesen ist, wird von
Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltung (der beteiligten Ämter) durchgeführt.
Hierzu sind entsprechende Fortbildungsmaßnahmen anzubieten. Anlage 1 Begründung Die
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat folgende 3 Drucksachen
beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht im Jahr
2007 für die zukünftige finanzielle Förderung Freier Träger im Kultur-, Jugend- und Sozialbereich Zuwendungskriterien
darzustellen oder zu erarbeiten und der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dabei sind die Erkenntnisse aus dem Sozialstrukturatlas sowie den
Stadtteilprofilen zu berücksichtigen und eine ausgewogene, sozial gerechte
Verteilung der Mittel zu sichern. Die zuständigen Ausschüsse der BVV sind zu
beteiligen. ·
142 / VI – Vorbereitung der Zuwendungsvergabe 2008
zur Förderung von Projekten der Stadtteilarbeit Das Bezirksamt wird
ersucht: 1. unter Beteiligung der BVV und ihrer
Ausschüsse auf der Grundlage der künftigen Stadtteilporträts und der darin
enthaltenen Stärke-Schwäche-Analyse ein Verfahren zur Vergabe der Zuwendungen
für die Stadtteilarbeit zu entwickeln, das Schwerpunkte entsprechend den
sozialen Problemen in den Stadtteilen setzt und im Ergebnis zu einer
differenzierten Verteilung der Mittel für die Stadtteilarbeit gelangt; 2. gemeinsam mit dem Ausschuss für Soziales und
Mieterinteressen ein Verfahren zu entwickeln, wie die BVV und ihre Ausschüsse
den Prozess der Vorbereitung und Vergabe der Zuwendungen für die
Stadtteilarbeit kontinuierlich begleiten können. ·
237 / VI – Evaluation der Ergebnisse der
Stadtteil- und Jugendarbeit Das Bezirksamt wird ersucht: 1. in Ergänzung des BVV-Beschlusses
„Vorbereitung der Zuwendungsvergabe 2008 zur Förderung von Projekten der
Stadtteilarbeit“, DS/0142/VI, vom 22.02.07 bis zum August 2007 auch ein
Evaluationsverfahren zur Überprüfung der in der Stadtteilarbeit erreichten
Ergebnisse und der Zielgenauigkeit der Angebote zu entwickeln. 2. Die derzeitige Eigenbewertung der Träger soll
dabei durch Nutzerbefragungen und Amtsevaluation bzw. Außenevaluationen
ergänzt werden, um für das Bezirksamt und die BVV unabhängige
Beurteilungsvoraussetzungen zu schaffen. 3. Das Bezirksamt wird ersucht auch im
Jugendbereich einen erneuten Vorstoß zur unabhängigen Amts- bzw. Außenevaluation
der Angebote der freien Träger und der bezirklichen Jugendfreizeitstätten zu
unternehmen. 4. Zur Finanzierung der Außenevaluation ist im
Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 Vorsorge zu treffen. 5. Neue Projekte erhalten formal ein
durchschnittliches Evaluierungsergebnis. Berichterstattung Bezirksamt/
BVV |
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