Drucksache - DS/1870/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Im Schulentwicklungsplan 2003 – 2007, der am 18.06.2003 von
der BVV zur Kenntnis genommen wurde, ist auf Seite 52 festgelegt a)
„In
Anbetracht des zu erwartenden neuen Schulgesetzes, das für den Sonderschulbereich,
insbesondere für den Bereich der Lernbehindertenschulen, größere Veränderungen
vorsieht, werden die weiteren Vorstellungen zur Sonderschulentwicklung erst
nach Vorliegen des neuen Schulgesetzes mit den Betroffenen endgültig
erarbeitet.“ und b) „Im Zusammenhang mit der weiteren Aufgabe von Grund- und Oberschulstandorten muss jetzt kurzfristig entschieden werden, welcher Standort für eine Schule für Geistigbehinderte umgenutzt, d. h. auch umgebaut werden kann.“ „Da der jetzige Standort der Kastanienhof-Schule, ein ehemaliges Kita-Gebäude in der Volkradstrasse erhebliche bauliche Mängel aufweist sowie nur zu einem geringen Teil behindertengerecht hergerichtet ist“ und „auch der Standort der Schule am Falkenberg (3. SG) in der Wartiner Str. 47-49 (auch ein ehemaliges Kita-Gebäude) nicht den Anforderungen entspricht, ist bei der Standortwahl zu berücksichtigen, dass an dem neuen Standort kurz- bis mittelfristig beide jetzt im Bezirk bestehenden Schulen für Geistigbehinderte mit einer Platzkapazität von ca. 100 bis 120 Plätzen zusammengeführt werden können.“ In Auswertung der bisherigen Schulentwicklungsplanung wurde zur Umsetzung dieser Festlegungen durch das Amt für Schule, Bildung und Sport eine Arbeitsgruppe gegründet, um von Beginn an sowohl Schulleitungen von Grund- und Sonderschulen als auch Vertreter der bezirklichen schulischen Gremien in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind, neben den Vertreterinnen des Amtes für Schule, Bildung und Sport und des Vertreters der örtlichen Schulaufsicht, zwei Grundschulleiterinnen, drei Schulleiterinnen von Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, die Leiterin einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die Behindertenbeauftragte des Bezirksamtes sowie drei Vertreter des Bezirksschulbeirates. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eine fachliche Beratung der
örtlichen Schulaufsicht und der Schulbehörde zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
– Sonderpädagogische Förderung vorzunehmen. a)
Reduzierung
der Standorte der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen b)
gemeinsamer
Standort für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung In der ersten Beratung der Arbeitsgruppe haben das Amt für
Schule, Bildung und Sport und die örtliche Schulaufsicht die Ausgangssituation
dargestellt und folgende Lösungsvarianten vorgelegt: Zu a) Reduzierung der Standorte der Schulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen Gegenwärtig existieren im Bezirk fünf Schulen mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“, in denen im Schuljahr 2005/06 noch 931
Schüler/innen unterrichtet werden: -
Schule
in der Victoriastadt in …………………. Lichtenberg-Mitte Nöldnerstraße 44 in 10317 Berlin -
Schule
am Fennpfuhl in ………………………. Lichtenberg-Nord Alfred-Jung-Straße 19 in 10369
Berlin -
Schule
Am Breiten Luch in ……………………. Hohenschönhausen-Nord Am Breiten Luch 19 in 13053 Berlin -
Schule
am Barnimpark in ……………………… Hohenschönhausen-Nord Wartiner Straße 6 in 13057 Berlin -
Schule
an der Malchower Aue in ……………… Hohenschönhausen-Nord Doberaner Straße 53 in 13051 Berlin Durch die im neuen Schulgesetz festgelegte Einführung der
flexiblen Schulanfangsphase umfassen die Schulen mit dem sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt „Lernen“ nur noch die Jahrgangsstufen 3 bis 10. Dadurch
werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport nur
720 Plätze benötigt. In Anbetracht dieses tatsächlichen Bedarfs und einer aus
pädagogischer Sicht erforderlichen Mindestgröße pro Standort von 150
Schüler/innen sollte ein Standort aufgegeben werden. Eine Leitlinie des Schulentwicklungsplanes 2003 – 2007
heißt, eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit entsprechenden Schulplätzen zu
gewährleisten. Dies bedeutet, die Schule in der Victoriastadt und die Schule am
Fennpfuhl sind unbedingt zu erhalten und somit ein Schulstandort in
Hohenschönhausen-Nord aufzugeben. Die Gebäudesubstanz und die Ausstattung der
drei Schulen sind annähernd gleich. Das Amt für Schule, Bildung und Sport hat in Abstimmung mit
der örtlichen Schulaufsicht den Vorschlag unterbreitet, die Schule am Barnimpark
aufzuheben und die beiden anderen Standorte zu erhalten. Begründung: Die Schule Am Breiten Luch liegt unmittelbar neben der
Martin-Niemöller-Grundschule. Diese Grundschule kann aufgrund der
Schülerzahlentwicklung seit Jahren nur eine Regelklasse für Schulanfänger
eröffnen. Aufgrund des Umzuges der Antonio-Vivaldi-Grundschule aus der
Rüdickenstraße 22 in die Seehauser Straße und der Schließung der Grundschule in
der Gartenstadt in der Edgarstraße ist für die
wohnortnahe Beschulung ein Grundschulzug zwingend erforderlich. Es ist deshalb
mittelfristig entsprechend Schulgesetz § 38 (3) geplant, eine räumliche,
organisatorische und personelle Kooperation zwischen der
Martin-Niemöller-Grundschule und der Schule Am Breiten Luch zu errichten. Damit
wird die wohnortnahe Beschulung der Grundschüler/innen aus dem Einzugsbereich
der Martin-Niemöller-Grundschule weiterhin gesichert. Für den Standort Doberaner Str. 53 – Schule an der Malchower
Aue – und den Standort Doberaner Str. 55 – Keith-Haring-Oberschule – schlägt
die örtliche Schulaufsicht langfristig ebenfalls eine räumliche,
organisatorische und personelle Kooperation vor. Da die Falkenberger Chaussee Hohenschönhausen-Nord als
wichtige Verkehrsstraße trennt, bleibt auf jeder Seite eine Schule mit dem Förderschwerpunkt
Lernen erhalten. Die Arbeitsgruppe hat bisher 4 Mal getagt, jeweils über
diesen Vorschlag diskutiert und Lösungen für die mögliche Umsetzung erörtert
(siehe Ergebnisprotokolle). Am 3. April 2006 wurde den Lehrer/innen und Erzieher/innen
dieser Vorschlag begründet und die Beratung mit der Gesamtelternvertretung fand
am 6. April 2006 statt. Der Vorschlag wurde jeweils sachlich diskutiert. Für
die Eltern ist wichtig, dass möglichst die Klassen erhalten bleiben und die
Lehrer/innen und Erzieher/innen die Schüler/innen an den neuen Standort
begleiten. Zu b) gemeinsamer Standort für die Schulen mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 1. Variante: Nutzung freier bzw. frei werdender Schulgebäude Das Bezirksamt hat seit ca. 1 Jahr verschiedene durch
Schulschließungen frei werdende Standorte vorgeschlagen. Die beiden Schulen für
Geistigbehinderte haben diese auf Realisierbarkeit geprüft. Das endete mit der
Präferenz, den Standort Otto-Marquardt-Straße 12/14 ausbauen zu lassen. Das Bedarfsprogramm wurde von den beiden Schulen erarbeitet,
die Bauplanungsunterlagen von externen Architekten – verbunden mit einer
Kostenschätzung – aufgestellt. Die Kostenschätzung beträgt ca. 8 Mill. €. Diese Kosten kann das Bezirksamt kurzfristig nicht zur
Verfügung stellen. Im Haushaltsjahr 2006 stehen 1 Mill. € zur Verfügung. Die
gleiche Summe kann im Haushaltsjahr 2007 erbracht werden. Über die weiteren
Jahre ist noch keine Aussage möglich. Dadurch werden zwei weitere Varianten in die
Diskussion eingebracht: 2.
Beibehaltung der beiden jetzigen Standorte und Einsatz der geplanten
Mittel zur Verbesserung der baulichen Substanz vorrangig in der Volkradstraße 2
und z. T. in der Wartiner Straße 47/49. Dies wird von der örtlichen Schulaufsicht aufgrund der
nachfolgenden Argumente abgelehnt: a) Gebäude: -
aufgrund
des gegenwärtigen Zustandes des Gebäudes in der Volkradstraße werden sehr hohe
Sanierungskosten zu erwarten sein – diese Kosten stehen in keinem Verhältnis
zur geringen Kapazität betreffs Schulplätze -
dadurch
sind Baumaßnahmen für ca. zwei Jahre zu erwarten – während dieser Zeit kann in
dem Gebäude der Kastanienhof-Schule kein Unterricht erteilt werden -
sowohl
das Gebäude der Schule am Falkenberg als auch das Gebäude der Kastanienhof-Schule
sind keine Schulgebäude, die Räumlichkeiten in beiden Gebäuden entsprechen
nicht den Anforderungen einer Schule für geistig behinderte Kinder und
Jugendliche – somit liegt eine Benachteiligung der behinderten Kinder und
Jugendlichen vor
▫ Probleme bei der Schulentwicklung – Konzepte können
bei zu geringer Schülerzahl nicht umgesetzt werden – folglich keine
Qualitätssicherung ▫ es werden im Bezirk Lichtenberg zu wenig Schulplätze
für Schüler/innen mit dem entsprechenden Förderbedarf zur Verfügung stehen:
laut der Modellrechnung der Berliner Schulstatistik von 2006/2007 bis 2015/2016
wird in diesem Bereich ein Anstieg der Schülerzahlen erwartet (die
Möglichkeiten zur Integration sind begrenzt) ▫ die Reduzierung der Schulplätze (Schülerzahlen) hat
die Reduzierung von Personal zur Folge: Besonderheit bei beiden Schulen:
Umsetzungen der Lehrkräfte an andere Schulen sind aufgrund ihrer Ausbildung
nicht möglich b) Schulentwicklung und Qualitätssicherung -
derzeit
werden in Berlin in den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ durchschnittlich 130 Schüler/innen in einer Schule
unterrichtet -
bei
Erhalt von zwei Standorten und zunächst Sanierung des Gebäudes der
Kastanienhof-Schule sind durchschnittliche Schülerzahlen von 50 bis 60 je
Schule zu erwarten
3.
Prüfung eines neuen Standortes, der aufgrund seiner baulichen
Voraussetzungen wesentlich kostengünstiger entsprechend dem Bedarf für die
Schule für Geistigbehinderte umgebaut werden kann. Im Bezirk gibt es nur zwei Gebäude, die aufgrund ihrer
behindertengerechten Ausstattung und ihrer Größe in Frage kommen. Dies sind die
Wartiner Str. 23 (Feldmark-Grundschule) und die Prendener Str. 15
(Matibi-Grundschule). Die weiteren behindertengerechten Gebäude wie Darßer Str. 97
(Oskar-Schindler-Oberschule) und Prendener Str. 29 (Fritz-Reuter-Oberschule)
sind räumlich zu groß. Die Prendener Straße 15 (Matibi-Grundschule) wird durch das
Amt für Schule, Bildung und Sport nicht vorgeschlagen. Begründung: Der ehemalige Bezirk Hohenschönhausen hat sich Anfang der
90-er Jahre erfolgreich dafür eingesetzt, einen Standort zu erhalten, an dem
eine Schülerin/ein Schüler eingeschult werden kann und ihr/sein Abitur ablegen
kann. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtig noch nicht absehbaren
Entwicklung des Schulsystems sollte dieser Standort so weiterhin erhalten
bleiben und nicht durch Veränderungen blockiert werden. Unter dieser Prämisse ist die Arbeitsgruppe dem Vorschlag
des Amtes für Schule, Bildung und Sport gefolgt, dass die Schüler/innen der
Feldmark-Grundschule in das frei werdende Gebäude in der Wartiner Straße 6
(Schule am Barnimpark) einziehen und der gemeinsame Standort für die Kastanienhof-Schule
und die Schule am Falkenberg die Wartiner Straße 23 (jetzige
Feldmark-Grundschule) ist. Diese drei Varianten wurden in den bisherigen Sitzungen der
Arbeitsgruppe diskutiert. Die Ergebnisprotokolle sind beigefügt , ebenso die
Standortübersicht. Die Lehrer/innen und Erzieher/innen der Feldmark-Grundschule
wurden am 3. April 2006 und die Gesamtelternvertretung am 6. April 2006
informiert. Mit dem Behindertenbeirat des Bezirkes wurde dieser
Vorschlag am 26. April 2006 diskutiert. Die vorgeschlagene Zeitleiste der Arbeitsgruppe bitten wir,
dem beigefügten Protokoll vom 16.05.2006 zu entnehmen. Anlagen Berlin, den
___________________ __________________ E m m r i c h
Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Anlage
1 Ausgangssituation Folgende Standorte sind vorhanden:
FUR = Fachunterrichtsräume WBS = Wohnungsbauserie POS = Polytechnische Oberschule SK = Skelettbauweise KT = kleine Turnhalle ca. Kosten für WBS-70-Schulgebäude: Sanitär: 500 T€ Fenster: 270 T€ Fassade: 100 – 200 T€ Anlage
2 Ausgangssituation Folgende Standorte sind vorhanden:
FUR = Fachunterrichtsräume Berlin, 28.03.2006 ERGEBNISPROTOKOLL ARBEITSGRUPPE
SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG „Sonderpädagogische
Förderung“
Ziel Ziel der Arbeitsgruppe (AG) ist es, eine fachliche Beratung der örtlichen Schulaufsicht und der Schulbehörde zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (SEP) – Schulen mit sonderpädagogischer Förderung vorzunehmen. Folgende Angaben sind im beschlossenen SEP 2003 – 2007 (S. 52) festgelegt: a) Reduzierung der Standorte der Grundschulen und Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen b) Gemeinsamer Standort für die Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Es wurde absolute
Vertraulichkeit der Beratungen festgelegt. Sitzungsturnus
Der AG wurde durch das Amt für Schule, Bildung und Sport
die Ausgangssituation erläutert, und es wurden Lösungsvorschläge unterbreitet.
(siehe Anlagen) Ergebnisse 1.
Zur weiteren Entwicklung der Schulen mit
Förderschwerpunkt Lernen · Aufgrund der dargestellten Veränderungen lt. neuem Schulgesetz, veränderter Rahmenpläne und der sinkenden Schülerzahlen sehen alle die objektive Notwendigkeit der Schließung einer Schule mit Förderschwerpunkt Lernen. · Da in Hohenschönhausen Nord drei der fünf Lichtenberger Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen liegen, ergibt sich aus der Lage im Gesamtbezirk sowie aus der insgesamt zu geringen Schülerzahl an der Schule der Vorschlag zur Schließung der Schule am Barnimpark. · Der Gedanke zur mittelfristigen Verbindung der Schule Am Breiten Luch mit der Martin-Niemöller-Grundschule durch die Bildung eines kooperativen Grundschulzuges mit einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ sowie langfristig die Kooperation der Schule an der Malchower Aue mit der Keath-Hearing-Hauptschule wird von den Teilnehmern als zukunftsträchtig angesehen. · Die Schließung der Schule am Barnimpark wird als kurzfristig zu realisierender Vorschlag angesehen und sollte zum Ende des Schuljahres 2005/06 vorgenommen werden. Die jetzigen Schüler können gemäß ihren konkreten Wohnorten vorrangig auf die Schule an der Malchower Aue, die Schule Am Breiten Luch und ggf. auch auf die Schule am Fennpfuhl verteilt werden. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass bei schwierigen Schulwegen, lernbehinderte Kinder auch befördert werden können. · Die anwesenden Schulleiterinnen weisen darauf hin, dass sich dieser Prozess nicht zu lange hinziehen sollte, da alle Schulen sich jetzt schon im Prozess der Erarbeitung des Schulprogramms befinden, dass Verantwortung für den weiteren Einsatz der betroffenen Lehrer gezeigt werden muss … 2. Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung · Darstellung der Notwendigkeit eines neuen Standortes für die beiden Schulen mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, d. h. Zusammenführung der Kastanienhof-Schule und der Schule am Falkenberg einschließlich der Schilderung der bisher eingeleiteten Maßnahmen und Vorstellungen zu dem möglichen neuen Standort. · Da die bisherigen Standortvorschläge nicht kurz- und mittelfristig realisierbar sind, wird jetzt der Vorschlag unterbreitet, das Gebäude der Feldmark-Grundschule (Schulneubau und behindertengerecht) als neuen Standort für die Schule mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ zu prüfen. · Die Schüler der Feldmark-Grundschule ziehen nach Schließung und Sanierung des Gebäudes der Schule am Barnimpark in dieses Gebäude. · Die Schulleiterin der Feldmark-Grundschule erklärt, dass sie diesen Vorschlag gedanklich nachvollziehen kann, da sie sich persönlich auch sehr stark für die Integration eingesetzt hat. Sie erwartet aber, dass für die Grundschüler auch wieder gute Bedingungen geschaffen werden und auch auf ein Mindestmaß zur behindertengerechten Sanierung am Gebäude für die Grundschüler geachtet wird, um weiterhin über Integrationsmöglichkeiten für körperbehinderte Kinder zu verfügen. Die Prüfung, zusätzliche Gelder für die Sanierung der Gebäude in Otto-Marquardt-Str. 12/14 über Sponsoren bzw. Parteien, Abgeordnetenhaus, schulische Landesgremien zu erhalten, wurde mehrheitlich als nicht realisierbar verworfen. Bis zu nächsten Beratung
werden folgende Aufgaben wahrgenommen: Auflistung der Verteilung der Schüler/innen der Schule Am Breiten Luch und der Schule in der Malchower Aue auf die einzelnen Teilgebiete im Ortsteil Hohenschönhausen Besichtigung des Gebäudes der Schule am Barnimpark durch Frau Körnig und Besichtigung des Gebäudes der Feldmark-Grundschule durch Frau Kast-Rützel Giesecke-Lußky Leiterin des Amtes für Schule, Bildung und Sport Berlin, 13.04.2006 ERGEBNISPROTOKOLL ARBEITSGRUPPE
SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG „Sonderpädagogische
Förderung“
2. Zur
Weiterentwicklung der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen Die Schulleiterin der Schule am Barnimpark stellt ihre bisherigen Überlegungen zur weiteren Verfahrensweise dar: · Aufteilung der vorhandenen Schüler zum Schuljahresende 2005/06; Schüler aus dem Einzugsbereich bis Klasse 6 zur Schule an der Malchower Aue und die übrigen zur Schule Am Breiten Luch ; · Klasse 7 komplett mit Klassenlehrer zur Schule Am Breiten Luch · Klasse 8 komplett mit Klassenlehrer zur Schule an der Malchower Aue · Klasse 9a, Schüler sind stark überaltert, sollten deshalb zum Projekt Lernen an der Schule Am Breiten Luch gehen; Klasse 9b komplett zur Schule an der Malchower Aue · Klasse 10a möglichst mit Lehrer zur Schule an der Malchower Aue; Klasse 10b noch unklar; bei Klasse 10 ist zu bedenken, welche Berufsfelder die Schüler in Klasse 9 wählten · Die Elterngespräche werden durch alle 3 Schulleiterinnen geführt · Lehrer müssen begreifen, dass alle 3 Schulen sowieso Überhänge haben und Kollegen auch ohne die vorgesehenen Veränderungen wechseln müssten · Die Kollegen, die jetzt in den Flexklassen der 11G29, 11G28 und 11G24 unterrichten, sollten dort bleiben · Die Schüler müssten in jedem Fall auch Lehrer mitbringen, weil ggf. auch neue Gewaltpotentiale entstehen könnten, die rechtzeitig erkannt und vermieden werden müssten. Das geht nur, wenn Lehrer als Bezugspersonen erhalten bleiben. 3. Ausführungen
der Schulleiterin der Kastanienhof-Schule, Frau Kast-Rützel Die Schulleiterin der Kastanienhof-Schule, Frau Kast-Rützel erklärt, dass sie sich das Gebäude der Feldmark-G angesehen hat. Sie ist der Meinung, dass bezüglich der baulichen Situation eine Reihe von Ergänzungen zu dem vorhandenen Raumpotential veranlasst werden müssten. Allerdings war es aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht möglich, das vorhandene Raumprogramm im Detail bezüglich der Raumsituation in der Feldmark-G zu prüfen. 4. Nachfrage
der Behindertenbeauftragten, Frau Brokopf Frau Brokopf fragt noch einmal nach, ob der Standort Otto-Marquardt-Str. damit endgültig aus der Betrachtung für den neuen Standort der Geistigbehindertenschulen rausfällt. Dazu erklärt Frau Giesecke-Lußky noch einmal die finanzielle Problematik für die Herrichtung dieses Standortes (8 Mio. Euro, die nicht zur Verfügung stehen bzw. eine Sanierung über Jahre hinweg erfordern würden). 5. Bemerkung
von Frau Körnig, Schulleiterin der Feldmark-G Sie bringt noch den nachfolgenden Gedanken in die Diskussion ein: Die Verkehrsanbindung für die Schülertransporte ist durch die Randlage des Gebäudes der Feldmark-G schlecht. Deshalb könnte der Gedanke, einen Zug Geistigbehinderte in der Grundschule zu integrieren (z. B. Kinder, die aus dem Wohnumfeld der G kommen) auch eine Variante sein. Dann würden vielleicht auch die alten Standorte der Geistigbehindertenschulen ausreichen. Außerdem weist Frau Körnig noch auf die Raumsituation im Gebäude der jetzigen Schule am Barnimpark hin. Aus ihrer Sicht fehlen Räume und die Größe und Ausstattung der Fachunterrichtsräume reicht nicht (lt. ihrer Meinung nur 20 Plätze pro FUR). Sie fragt nach, warum die Feldmark-G künftig geringer zügig eingerichtet werden soll (jetzt lt. Raumbestand 4-zügig, lt. Schülerzahlen bisher immer nur 3-zügig). Wird es bei geringeren Schülerzahlen einen Austausch der Schulleitung geben? Weitere Diskussion: Schulleiterin der Schule am Barnimpark, Frau Loof ist der Meinung, der Vorschlag von Frau Körnig passt nicht, weil die Lösung nur im Interesse aller Beteiligten im Paket geht. Beide Schulen mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“werden am 03.04.2006, 15.30 Uhr gemeinsam durch die Schulleiter/innen zum neuen Sachstand informiert. Elterninformation nach Ostern. Frau Giesecke-Lußky weist abschließend noch einmal darauf hin, dass das Vorschlagspaket durch ein einheitliches Auftreten aller in der AG vertretenen Mitglieder in der Öffentlichkeit auch dargestellt werden sollte. Nächster Termin der AG: 25.04.2006 um 9.00 Uhr Giesecke-Lußky Leiterin des Amtes für Schule, Bildung und Sport Berlin, 15.05.2006 ERGEBNISPROTOKOLL ARBEITSGRUPPE
SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG „Sonderpädagogische
Förderung“
6. Frau Körnig, Schulleiterin der Feldmark-G übergibt den Mitgliedern der AG zu Beginn ein Schreiben, in dem sie aus ihrer Sicht auf Probleme aufmerksam macht, die sie im Wesentlichen in der Anzahl der im Gebäude Wartiner Str. 6 künftig zur Verfügung stehenden Räume sieht und auf mögliche Folgen für die Arbeit mit den Schüler/innen und die Anzahl der in der Integration zu betreuenden Kinder hinweist. Sie betont, dass dieses Schreiben nur an die Mitglieder der AG SEP gegangen ist. 7. Frau Giesecke-Lußky weist darauf hin, dass ja bereits verabredet ist, dass es in den nächsten Tagen Begehungen und Gespräche zum Zustand des Gebäudes Wartiner Str. 6 und den Möglichkeiten der baulichen Veränderung geben wird. Danach kann über Anzahl und ggf. Ausbau der Räume gesprochen werden. Es wird in diesem Zusammenhang deshalb festgelegt, dass das vorliegende Schreiben bis zur nächsten AG geprüft wird und die Ergebnisse der AG SEP vorgetragen werden. Die dazu notwendigen Kostenschätzungen werden aber wahrscheinlich erst 14 Tage später vorgelegt werden können. 8. Frau Körnig fragt weiterhin nach, wann denn ein Umzug der Feldmark-G realistisch wäre. Frau Giesecke-Lußky erklärt, dass es eigentlich 3 Varianten gibt: den 01.08.2006, den 28.2.2007 und den 01.08.2007, der letzte Termin ist der wahrscheinlichste. Einen Entscheidungsvorschlag dazu wird es aber erst auf der letzten Beratung der AG SEP geben können. Die Mitglieder der AG SEP werden entscheiden, ob und wann weitere Beratungen stattfinden müssen und wann dann der Vorschlag nach der Anhörung der Schulkonferenzen und des Bezirksschulbeirates durch das Amt für Schule, Bildung und Sport dem Bezirksamt als BA-Vorlage vorgelegt wird. Erst danach kann dann auch die Frage von Frau Körnig nach dem tatsächlichen Umzugstermin beantwortet werden. 9. Informationen
zu Beratungen bezogen auf die Arbeit der AG SEP-Sonderschulen:
10. Sonstiges
Nächster Termin der AG: 16.05.2006 um 9.00 Uhr Giesecke-Lußky Leiterin des Amtes für Schule, Bildung und Sport Berlin, 17.05.2006 ERGEBNISPROTOKOLL ARBEITSGRUPPE
SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG „Sonderpädagogische
Förderung“
Folgende Ergebnisse liegen vor: Am 15.05.2006 fand ein gemeinsames Gespräch durch Frau Giesecke-Lußky, Frau Pech, Frau Körnig und Herrn Mohr zum Schreiben von Frau Körnig vom 24.04.2006 statt. In Vorbereitung dieses Gespräches gab es einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin in der Wartiner Str. 6 durch Frau Pech mit Frau Körnig zur Raumsituation in diesem Gebäude. Es wurde einvernehmlich festgestellt, dass bei Umsetzung der von Frau Körnig mit Schreiben vom 29.93.2006 aufgelisteten baulichen Veränderung die Beschulung der Schüler/innen der Feldmark-Grundschule in der Wartiner Str. 6 gewährleistet werden kann. Es stehen dann 25 Klassenräume, zwei Fachunterrichtsräume (Computer und für Naturwissenschaften) sowie 11 Teilungsräume zur Verfügung. Dies entspricht nach gegenwärtig vorliegendem Raumausstattungsprogramm (10 Räume/Zug) 3,8 Zügen. Es wurde allerdings auch einvernehmlich festgestellt, dass die Teilungsräume aufgrund ihrer unterschiedlichen Größe nicht alle als Teilungsraum wirklich geeignet sind. Hier bestehen allerdings Möglichkeiten für die Nutzung für die außerunterrichtliche Betreuung. Die Schule müsste ein Raumbelegungsprogramm erarbeiten, das dann eine ähnliche Ausstattung wie die anderen Grundschulen in unserem Bezirk aufweisen würde. Es ist damit auch klar, dass die gegenwärtige Ausdehnung des außerunterrichtliche Bereiches in diesem Umfang nicht mehr möglich ist. Es wurde die Option auf die eventuelle Nutzung des ehemaligen Vorklassenbereiches in der Wartiner Str. 23 durch Frau Körnig angesprochen und durch das Amt zugesichert. Herr Körner und Herr Portisch haben die zwischenzeitlich erfolgten Begehungen in der Wartiner Str. 6 und Wartiner Str. 23 und die Beratungen mit den Architekten ausgewertet. Wartiner Str. 6: In diesem Haushaltsjahr können mit den vorhandenen Mitteln folgende Maßnahmen ungesetzt werden:
Voraussetzung ist allerdings, dass eine baldige Entscheidung getroffen wird, da sonst eine kassenwirksame Umsetzung in diesem Haushaltsjahr, z.B. für die Erneuerung der Fenster nicht mehr möglich ist. Wartiner Str. 23: Hier liegen die Ergebnisse zur Umsetzung des Bedarfsprogramms und der finanziellen Auswirkungen erst zum 29.05.2006 vor. Frau Moldenhauer weist darauf hin, dass der Beschluss zur Aufhebung der Schule am Barnimpark schnell gefasst werden muss, da die Vorbereitung des neuen Schuljahres sonst für die beiden aufnehmenden Schulen gefährdet ist. Frau Pech informiert, dass der Behindertenbeirat durch den Bezirksstadtat Herrn Räßler-Wolff und durch sie am 26.04.2006 über den gegenwärtigen Stand informiert wurde. Folgende Festlegungen wurden
getroffen: Da alle Anwesenden den Vorschlag zur Aufhebung der Schule am Barnimpark als notwendig und sinnvoll erachten, soll die Anhörung der Schulkonferenz kurzfristig erfolgen. Als Termin wurde mit der Schule der 29.05.2006 vereinbart. Der BSB wird in seiner Sitzung am 16.05.2006 über eine Sondersitzung zur Anhörung beraten. Terminvorschläge sind der 30., 31. 05. oder 01.06. 2006. Die Bezirksamtsvorlage wird für den 06.06.2006 vorbereitet, so dass ein Beschluss der BVV am 21.06.2006 möglich ist. Bis zur nächsten Sitzung wird es durch das Amt für Schule, Bildung und Sport eine Beratung in der Wartiner Str. 6 mit den drei Schulleiterinnen der Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ zur Vorbereitung des neuen Schuljahres geben. In der nächsten Beratung werden die Anhörung der Schulkonferenz der Schule am Barnimpark und die Ergebnisse der Prüfung zur Umsetzung des Bedarfsprogramms einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in der Wartiner Str. 23 und deren finanzielle Auswirkungen erörtert. Die nächste Beratung findet am 30.05.2006 um 10.00 Uhr statt. Giesecke-Lußky Leiterin des Amtes für Schule, Bildung und Sport |
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