Drucksache - DS/1858/V
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Das
Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, die am 24. April 2006 zwischen Trägervertretung und
JobCenter Berlin-Lichtenberg geschlossene Zielvereinbarung in beiliegender
Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Zu den
Inhalten dieser Zielvereinbarung ist seitens des JobCenters, des Bezirksamtes
und der Agentur für Arbeit in den Sitzungen der Trägervertretungen ausführlich
beraten worden. Durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden für die bundesweiten Ziele
Orientierungswerte als Mindestgrößen vorgegeben, denen sich das JobCenter
Berlin-Lichtenberg stellt. Als
gemeinsames lokales Ziel des Bezirksamtes und der Agentur für Arbeit wurde die
Bestandssenkung der Arbeitslosen um 10 % vereinbart. Das
Bezirksamt hat seine Zielvorstellungen unter den lokalen Zielen kommunaler
Aufgaben formuliert. Hierzu haben vorbereitend Gespräche mit der
Geschäftsführung des JobCenters und dem Sozialamt stattgefunden. Die bereits
vorhandene Kooperationsvereinbarung über die fallweise Leistungserbringung der
Aufgaben zur Eingliederung Hilfebedürftiger in das Erwerbsleben nach den § 16
Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 - 4 SGB II durch das Bezirksamt innerhalb seiner
bestehenden Strukturen und nach Maßgabe des Haushalts wird dahingehend
angepasst. Emmrich |
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