Drucksache - DS/1844/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat dafür
einzusetzen, dass das Land Berlin gegen eine Regelung im beabsichtigten
Optimierungsgesetz zum SGB II Stellung nimmt, wonach künftig auch die Kosten
der Unterkunft als Sanktion gegen über ALG II-Empfänger/innen gekürzt werden
können. Des weiteren soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die AV
Wohnen dahingehend verändert wird, dass eine Kürzung der Kosten der Unterkunft
als Sanktion in Berlin ausgeschlossen wird. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen. Der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Soziales hatte
sich mit Schreiben vom 07. Juni 2006 an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und
Frauen, Herrn Wolf, gewandt. Die Antwort von Frau Staatssekretärin Ahlers entnehmen Sie
der Anlage. Berlin, Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Bürger- dienste
und Soziales |
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