Beschluss:
a) über den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplan 11-52 vom 21. August 2019 für das Grundstück Dolgenseestraße 60 A und die südöstlich angrenzende Fläche Flur 411, Flurstück 149 (südlich Dolgenseestraße 61 - 64) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde, einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
Anlage 2: Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Anlage 3: Abzeichnung des Bebauungsplanentwurfes als PDF-Datei
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplanentwurf
b) über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-52.
Anlage 5: Entwurf der Rechtsverordnung