Drucksache - DS/1723/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einmal jährlich das Engagement von Bürgern, Initiativen, Vereinen, Schülern und Einrichtungen für den Umweltschutz mit der Verleihung eines „Lichtenberger Umweltpreises“ zu würdigen. Gemeinsam mit dem Beirat Naturschutz und Landschaftspflege sollen Kriterien für einen Umweltpreis erarbeitet werden. Der Preis soll sich bei der Dotierung an andere Preise in Lichtenberg orientieren.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Jury setzt sich wie folgt zusammen: das für Umwelt zuständige Bezirksamtsmitglied (Vorsitz), Amtsleitung Umwelt- und Naturschutzamt, die gleichzeitig als Vertretung aus dem Arbeitskreis Umwelt und Bildung Lichtenberg fungiert, Vorsitz des KUNT-Ausschusses und drei weitere ehemalige Beschäftigte des Bezirksamtes Lichtenberg aus dem Bereich Umwelt und Grünflächen. Der „Lichtenberger Umweltpreis“ wird zukünftig „Lichtenberger Umwelt- und Naturschutzpreis“ heißen und fortlaufend mit einer aktuellen Nummer zur Unterscheidung der Preise versehen. Insgesamt sind 9 Projekte/Ehrenamtliche vorgeschlagen worden, davon wurden einige mehrfach vorgeschlagen. Das Preisgeld von 1000 Euro, bestehend aus DAS Mitteln und Einnahmen aus der Versteigerung beim Lichtermarkt im Jahr 2022 von Objekten des Lichtenberger Umweltkalenders, wurde wie folgt aufgeteilt:
Die Siegerprojekte für den 3. Lichtenberger Umwelt- und Naturschutzpreis sind:
Der Termin der Preisverleihung findet am 3. Dezember statt und wird beim Lichtermarkt verliehen. Das Bezirksamt Lichtenberg hat eine Pressemitteilung zum Aufruf des Preises am 26.09.2023 herausgegeben und nach der Preisverleihung werden die Siegerprojekte in einer weiteren Pressemitteilung bekanntgeben. Ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für den 4. Lichtenberger Umwelt- und Naturschutzpreis wird voraussichtlich im September 2024 erfolgen.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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