Drucksache - DS/1721/VIII  

 
 
Betreff: Verbreitungswege des Coronavirus an Schulen ermitteln – Entscheidung über vollständige Schulöffnung oder Schichtbetrieb ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
18.06.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag AfD PDF-Dokument
Antrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass eine Datensammlung über die möglichen Verbreitungswege des Coronavirus an Schulen erstellt wird. Mithilfe der Datensammlung ist zu entscheiden, ob die Verbreitungswege des Coronavirus bei vollständige Schulöffnung wesentlich verschieden sind von den Verbreitungswegen beim Schichtbetrieb in Schulen. Das Bezirksamt wird gebeten, den Senat bei der Erstellung der Datensammlung tatkräftig zu unterstützen.

 

Begründung:

Durch eine systematische Beobachtung der Schüler einer Schule in Lichtenberg über drei Schultage hinweg, ließen sich Daten erheben, in welchem Ausmaß die Abstandsregeln und sonstige Hygiene-Regeln von den Schülern verletzt werden und die Ausbreitung des Corona-Virus trotz Schichtbetrieb möglich ist. Es ist fraglich, ob der Schichtbetrieb tatsächlich die Verbreitung des Coronavirus eindämmt. Kinder und Jugendlichen halten nicht durchgehend Abstandsregeln ein. Die Klassenräume, Tische, Stühle und sonstiges Mobiliar werden nicht zwischen den Schichten desinfiziert, sodass auch zwischen den Schichten eine Übertragung möglich ist. Für einen Schichtbetrieb zudem fehlen Räume und Lehrer.

 

Es fehlen Daten für eine Entscheidung, ob die Schulen vollständig oder lediglich im Schichtbetrieb geöffnet werden können. Sollte kein nennenswerter Unterschied zwischen Schichtbetrieb und regulären Schulbetrieb bestehen, kann die Entscheidung getroffen werden, den regulären Schulbetrieb wieder aufzunehmen.

 

 
 

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