Drucksache - DS/1750/VIII  

 
 
Betreff: Keine Streichung von Pädagogischen Unterrichtshilfen (PU) an der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die dringend benötigten Pädagogischen Unterrichtshilfen (PU) an der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule nicht gestrichen werden.

 

Diese Pädagogischen Unterrichtshilfen werden für die Schülerinnen und Schüler dieser inklusiven Schwerpunktschule benötigt, um ihnen das Lernen an der Schule zu erleichtern und ihren Lernerfolg sowie den weiteren Bildungsweg zu sichern.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich in der Angelegenheit an die Lichtenberger Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Die nachfolgende Antwort hat das Bezirksamt erhalten:

 

Inklusive Schwerpunktschulen erhalten Pädagogische Unterrichtshilfen (PU) ausschließlich für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung (GE)“ / “Autismus (Aus)“ zur Abdeckung des behinderungsspezifischen Unterrichts entsprechend des Rahmenlehrplans Geistige Entwicklung. Entsprechend werden diese Personen auch ausgebildet.

 

Notwendige Unterstützungsleistungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Sehen“ werden über Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe (Schulhilfe) einzelfallbezogen beantragt werden.

 

Bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 verfügte die Schule 11K12 – Paul- und Charlotte-Kniese-Schule - über zwei PU-Stellen, die aus dem Kontingent der Schwerpunktschulen finanziert wurden und im Überhang waren. Dies wurde mit der Schulleiterin bereits in einem Gespräch in der SenBJF im Mai 2019 thematisiert. In diesem Gespräch wurde schriftlich vereinbart, dass die Stellen zum Schuljahr 2020/21 nicht mehr weiter als Überhang genutzt werden können. Die Umwandlung von Lehrkräftestunden wurde empfohlen, um das hochqualifizierte Personal halten zu können. Dies ist protokollarisch festgehalten:

 

„Da der Schule auf Grund der Förderschwerpunkte, für die sie sich profiliert, keine PU-Stellen zustehen, sondern ausschließlich für den Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung eine Ausstattung mit Betreuerinnen und Betreuern erfolgt, sind diese Stellen nun im Überhang. […].“

 

Zu keiner Zeit gab es die Absicht, diese Stunden zu streichen, sondern vielmehr die Intention, diese Stunden nun an Schulen zu überführen, die einen Anspruch darauf haben. Dies ist geschehen.

 

Von den rund 700 für Förderung/besondere Angebote verfügbaren Stunden (ca. 26 Lehrkräftestellen) an der 11K12 wurden auf Antrag der Schule ca. 1,5 Stellen zu 2 PU-Stellen umgewandelt.  Somit stehen für die wichtige Arbeit in der 11K12 auch weiterhin PUs zur Verfügung.

 

 

 

 
 

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