Seit dem 17. Juni 2022 gelten die neuen Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements gemäß § 113 SGB XI in der ambulanten, teilstationären sowie vollstationären Pflege.
Für Betreiber ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Einrichtungen ist es Pflicht und die Verantwortung ein umfassendes Konzept für akute Krisensituationen, wie beispielsweise Stromausfall, Brand, Kampfmittelfund, Unwetter, Pandemie, usw gemäß Pkt 6 für ambulante und Pkt 7 für (teil-)stationäre Einrichtungen der jeweiligen MuG zu erstellen. Auch beinhaltet dies die Vorsorge mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Medikamenten, Hygieneartikel, usw.
Die MuG Pflege gibt vor, dass jede Einrichtung diese Pläne mit der örtlich zuständigen Gefahrenabwehrbehörde abzustimmen haben. Für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Einrichtungen mit Betriebssitz im Bezirk Lichtenberg, ist dies das Bezirksamt Lichtenberg, Katastrophen- und Zivilschutzbehörde.