In Weiterführung des „Versorgungs- und Integrationskonzept für Asylbegehrende“ vom 11. August 2015 wurde durch den Berliner Senat am 15.03.2016 den „Masterplan für Integration und Sicherheit“ beschlossen. Unter anderem wurden die bezirklichen Integrationsfonds eingeführt, die es den Bezirken ermöglichten konkrete Maßnahmen passend zu den spezifischen Gegebenheiten im Bezirk umzusetzen.
Am 11.12.2018 wurde das Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation vom Berliner Senat beschlossen, der den Masterplan ablöst und weiterführt. Auch die bezirklichen Integrationsfonds sind in das Gesamtkonzept überführt worden. Das Gesamtkonzept können Sie hier hier einsehen.
Die bezirklichen Integrationsfondsprojekte sollen insbesondere Projekte fördern, die folgende, jeweils an bezirkliche Bedarfe und Besonderheiten angepasste, Aspekte abdecken:
- Aktivitäten, die zu niedrigschwelligen Begegnungen in der unmittelbaren Nachbarschaft führen. Dazu zählen interkulturelle Begegnungsprojekte, gemeinsame Kochabende, Angebote der Stadtteilzentren, sportliche Aktivitäten sowie Patenschaftsund Mentoringprojekte.
- Projekte, die Neuzugewanderte empowern und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stärken.
- Maßnahmen, die den Unterstützungsbedarf bei der sozialen und sprachlichen Integration decken und eine Brücke zu den Regelstrukturen bilden.
- Fachberatungsangebote, insbesondere zu den Themen Aufenthalt, Wohnen, Arbeit und Gesundheitsversorgung.
- Maßnahmen, die aufsuchende Arbeit und eine langfristige Heranführung an Beratungsstellen im Sozialraum beinhalten. Diese werden aufgrund der verstärkten Unterbringung in Hostels, Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften ohne sozialarbeiterische Betreuung immer bedeutsamer.
- Projekte, die hauptamtliche und ehrenamtliche Strukturen stärker verzahnen. Dies soll einem Rückgang des Engagements entgegenwirken und Synergieeffekte schaffen.
Bis einschließlich 2021 lag die Berlinweite Summe des Intergationsfonds bei jährlich 9,2 Millionen Euro. Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsjahr 2022/23 sollten die Mittel für die bezirklichen Integratiosnfonds Berlinweit auf 75%, also 6,9 Millionen € gekürzt werden. Im Zuge des Krieges in der Ukraine wurde der Integrationsfonds jedoch bereits 2022 und 2023 wieder aufgestockt. So wurden z.B. für das Jahr 2023 Zusatzmittel in Höhe von 1,5 Mio € im Juli 2022 beschlossen, im August 2022 kamen 1,3 Millionen aus dem Aktionsplan Ukraine hinzu und im Nachtragshaushalt Dezember 2022 wurden weitere 2,4 Millionen Euro bereitgestellt, also zu den ursprünglichen 6,9 Millionen Euro 5,2 Mio € zusätzlich, insgesamt 12,1 Millionen €. Diese jeweils Berlinweit veranschlagten Mittel werden anhand eines Verteilschlüssels unter Berücksichtigung der Plätze in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangellegenheiten (LAF), der Nettozuwanderung aus dem Ausland der vergangenen 5 Jahre sowie dem Ateil von Migrant*innen an der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Bezirks auf die Bezirke verteilt.
Dem Bezirk Lichtenberg stehen folgende Mittel zur Verfügung:
Jahr | zur Verfügung stehende Mittel |
2019 | 985.964 € |
2020 | 1.016.370€ |
2021 | 1.016.370€ |
2022 | 1.070.040€ |
2023 | 1.136.365€ |