Aktuelles

Bezirksamt Lichtenberg Förderung für queere Projekte und Veranstaltungen

Vereine, Träger, Institutionen, Akteurinnen und Akteure sowie Ehrenamtliche aus dem Bezirk können sich bis zum Freitag, 27. September 2024 mit einem queeren Projekt oder einer queeren Veranstaltung um eine Förderung bewerben. Die Vorhaben müssen noch in diesem Jahr, bis spätestens 10. Dezember 2024, umgesetzt werden.

Die vom Senat zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von insgesamt 95.000 Euro sollen vor allem intersektional arbeitende queere Projekte unterstützen. So geht es zum Beispiel darum, die Infrastruktur in den bezirklichen Randlagen in Form von Treffpunkten und Beratungsangeboten für die LSBTIQ+-Community auszubauen.

Weitere Förderziele sind:
  • Förderung von bestehenden Projekten in unterversorgten Teilen des Bezirks.
  • Förderung/Stärkung von intersektional arbeitenden queeren Projekten aus den Bereichen: Jugendarbeit, Arbeit für ältere LSBTIQ+, Empowerment von queeren People of Color, Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen sowie weiteren mehrfachmarginalisierten Gruppen.
  • Förderung und Unterstützung von queeren Gruppen und Initiativen mit noch fragilen oder nicht bestehenden Organisationsstrukturen in bezirklichen Randlagen oder unterversorgten Stadtteilen.

Einzelne Projekte können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Bewerbungen gehen bis zum 27. September in schriftlicher Form per E-Mail an die Diversity- und Queerbeauftragte des Bezirksamtes Lichtenberg: sabine.poehl@lichtenberg.berlin.de.

Judentum und Queerness – Veranstaltungen im Oktober

Die Queer- und Diversitybeauftragte sowie der Antisemitismusbeauftragte des Bezirks Lichtenberg laden zu zwei Veranstaltungen über das Thema „Judentum und Queerness“ im Oktober ein. Der Auftakt „Sex. Jüdische Positionen – Thematische Führung durch die Sonderausstellung des Jüdischen Museums“ findet am Sonnabend, 5. Oktober 2024, um 15 Uhr im Jüdischen Museum Berlin, Lindenstraße 9-14, 10969 Berlin statt. Am Montag, 14. Oktober 2024, um 18 Uhr folgt die zweite Veranstaltung „Queerness und Judentum – Auseinandersetzung zum queeren jüdischen Leben und Debatten um Antisemitismus und Queerfeindlichkeit“ im Café Maggie, Frankfurter Allee 205, 10365 Berlin.

In der ersten Veranstaltung werden Interessierte durch die genannte Sonderausstellung des Jüdischen Museums Berlin geführt. In dieser wird das im Laufe der Geschichte breite Spektrum jüdischer Haltungen zur Sexualität gezeigt. Am 14. Oktober geht es um das Thema, welche Antworten das Judentum zu Homosexualität und Queerness bereithält. Gemeinsam mit der Organisationen „Keshet Deutschland“, einem Verein queerer Jüdinnen und Juden, wird über die Entwicklungen seit den Terroranschlägen am 7. Oktober 2023 und den Kampf für Anerkennung und Gleichberechtigung der queeren Szene in Berlin diskutiert.

Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist frei. Die beiden Veranstaltungen findet im Rahmen der Aktionswochen gegen Antisemitismus statt. Weitere Veranstaltungen, wie Filmabende, Workshops und Führungen, folgen.

Samstag, 5. Oktober 2024, 15 Uhr Sex. Jüdische Positionen – Thematische Führung durch die Sonderausstellung des Jüdischen Museums Berlin Montag, 14. Oktober 2024, 18 Uhr Queerness und Judentum –Auseinandersetzung zum queeren jüdischen Leben und Debatten um Antisemitismus und Queerfeindlichkeit. In Kooperation mit LesLeFam e.V.
  • Ort: Café Maggie, Frankfurter Allee 205, 10365 Berlin
  • Anmeldung bitte bis 11. Oktober an: info@leslefam.de
  • Gemeinsame Pressemitteilung von LesLeFam und LSVD Berlin-Brandenburg: Neue queere Beratungs- und Anlaufstellen in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg ab Herbst 2024

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Das Selbstbestimmungsgesetz (SGBB) und gesetzliche Neuregelungen zur Personenstandsänderung

Zum 1. November 2024 werden die bisherigen Gesetze, das Transsexuellengesetz (TSG) und die Personenstandsänderungen nach PStG §45b ersetzt durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG, Inkrafttreten am 01.11.2024). Hierdurch werden gesetzliche Regelungen vereinheitlicht und gleiche Voraussetzungen für trans*, inter* und nichtbinäre Personen geschaffen.
Das SGBB ermöglicht es, den Geschlechtseintrag mit den entsprechenden Vornamen durch Abgabe einer Erklärung beim Standesamt selbst zu bestimmen. Anmeldung und Abgabe der Erklärung müssen bei demselben Standesamt erfolgen. Mit dem neuen Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder Streichung der Angabe) sind auch die Vornamen zu bestimmen. Die Vornamensänderung ermöglicht eine Anpassung an den gewählten Geschlechtseintrag. Die neuen Vornamen müssen daher dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Weitere Informationen, z.B. zu erforderlichen Unterlagen und ggf. Kosten vom Standesamt Bielefeld sind hier zu finden: Selbstbestimmung: Geschlechtseintrag und Vornamen selbst bestimmen

Wichtig zu wissen
  • Das SGBB regelt keine Gesundheitsleistungen, d.h. hierdurch werden keine Genehmigungen für medizinische Leistungen erteilt.
  • Medizinische, operative oder hormonelle Maßnahmen sind keine Voraussetzung für eine Namens- und Personenstandsänderung und werden im Gesetz nicht geregelt (SGBB §1,2)
  • Das Offenbarungsverbot (SGBB §13) sagt aus, dass vorherige Namen und Geschlechtsangaben ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden (Ausnahmen stehen im Gesetz).
  • Für ausländische Personen gilt: Nach SBGG, § 1 Abs. 3 „Hat eine Person nach Artikel 7a Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche deutsches Recht gewählt, ist eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nur zulässig, wenn sie als Ausländer
    1. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt,
    2. eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich rechtmäßig im Inland aufhält oder
    3. eine Blaue Karte EU besitzt.“

Und SGBB §4 Abs.2: „Gibt ein Ausländer die Erklärung nach Absatz 1 in dem Zeitraum von zwei Monaten vor dem Eintritt eines Ereignisses, das zum Erlöschen des Aufenthaltstitels nach § 51 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes und zur Ausreisepflicht nach § 50 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes führt, bis zu dem Zeitpunkt des Erlöschens des Aufenthaltstitels nach § 51 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes ab, so bleiben die bisherige Geschlechtsangabe und die bisherigen Vornamen bestehen.“

  • Sperrfrist: Eine erneute Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens kann erst nach einem Jahr seit der letzten Änderung erfolgen. Hier ist das Verfahren dann wie zuvor beschrieben.

Verfahrensablauf
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ermöglicht trans*, inter* und nichtbinären Personen ihre, bisher im Personenstandsregister geführten Geschlechtseinträge und Vornamen zu ändern.
Die Anmeldung zur Erklärung kann bereits am 1. August 2024 abgegeben werden (Anmeldung nach SGBB § 4 SBGG). Das Standesamt Bielefeld wir hierzu ein Onlineformular auf der oben genannten Webseite zur Verfügung stellen.

  1. Schritt: Anmeldung
    SGBB §4: „Anmeldung beim Standesamt
    Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung nach § 2 mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.“
    • Die Anmeldung ist über ein Onlineformular beim Standesamt möglich. Sie muss mindestens drei Monate vor Abgabe der Erklärung erfolgen. Die formlose Anmeldung erfordert die Angabe persönlicher Daten, das Formular wird zum 1.8.2024 veröffentlicht. Eine Anmeldung kann natürlich auch persönlich abgegeben werden.
    • Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie vom Standesamt eine Eingangsbestätigung. Die Voraussetzungen zur Abgabe der Erklärung werden vor einer Terminvereinbarung geprüft.

2. Schritt: Abgabe der Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
Nach erfolgter Anmeldung beginnt die 3-monatige Wartezeit. Das Standesamt Bielefeld wird vor Ablauf der drei Monate einen Termin zur Abgabe der Erklärung vergeben. Die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist nur durch persönliche Anwesenheit möglich. Eine unterstützende dolmetschende Person kann mitgebracht werden (beachte Gebühren für Vereidigung!).

Volljährige Personen
  • Formlose Erklärung gegenüber dem Standesamt zur Änderung ihres Personenstands / Geschlechtseintrages und Vornamen.
  • SGBB §3 Abs. 3 „Für eine geschäftsunfähige volljährige Person, für die in dieser Angelegenheit ein Betreuer bestellt ist, kann nur der Betreuer die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach § 2 abgeben; er bedarf hierzu der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Betreuungsgericht erteilt die Genehmigung, wenn die Erklärung einem nach § 1821 Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beachtenden Wunsch oder dem mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht.“

Minderjährige Personen
Minderjährige Personen ab 6 Jahren müssen selbst vorsprechen, sie bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung. Aber, SGBB §3 Abs. 2: „Ein Vormund bedarf hierzu der Genehmigung des Familiengerichts; das Familiengericht erteilt die Genehmigung, wenn die Erklärung unter Berücksichtigung der Rechte des Mündels aus § 1788 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Wohl des Mündels nicht widerspricht. Mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 hat der gesetzliche Vertreter zu erklären, dass er entsprechend beraten ist.“

Unter 5 Jahren
Die sorgeberechtigten Personen / gesetzliche Vertretung muss die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgeben, d.h. eine gemeinsame Erklärung durch die Personensorgeberechtigten (z.B. Eltern, gesetzl. Betreuung).

6. – 14. Lebensjahr
  • Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen muss durch die sorgeberechtigten Personen / gesetzliche Vertretung abgegeben werden.
  • Die minderjährige Person selbst muss jedoch bei der Abgabe der Erklärung vor dem Standesamt persönlich anwesend sein und der Änderung zustimmen.
ab dem 14. Lebensjahr
  • Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann selbst abgegeben werden.
  • Die sorgeberechtigen Personen (z.B. Eltern, gesetzl. Vertretung) müssen der Erklärung zustimmen.
  • Die Zustimmung der Sorgeberechtigen können grundsätzlich durch das Familiengericht ersetzt werden.
  • Die minderjährige Person muss außerdem erklären, dass sie beraten worden ist. SGBB §3 Abs. 2: „Die Beratung kann insbesondere erfolgen durch 1. Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichen-psychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen, oder 2. öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe“
Weitere Informationen zum SGBB
  • Umfassende Informationen zum Gesetzentwurf betreffend SGBB erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter folgendem Link: SGBB
  • Häufig gestellte Fragen zum SGBB werden hier beantwortet.

Aufruf zur Vergabe des 3. Lichtenberger „Queer Preises“

Auch in diesem Jahr sucht das Bezirksamt eine in Lichtenberg engagierte Person, ein Unternehmen oder eine Organisation, um anlässlich des Internationalen Coming Out Days 2024 den „Queer-Preis Lichtenberg“ zu vergeben. Vorschläge für die Auszeichnung sind bis zum 31. Juli 2024 willkommen.

Das Bezirksamt Lichtenberg würdigt mit dem 3. Queer-Preis Engagement, das sich in besonderer Weise für die Belange und Ziele der queeren Community in Lichtenberg hervorhebt und für Vielfalt, Respekt und Toleranz gegenüber Lesben, Schwulen, Bi-, trans-* und intergeschlechtliche Menschen sowie anderen queeren Gruppen (LSBTIQ*) eintritt.

Die Preisträgerin oder der Preisträger wird von einer Jury ausgewählt, in der neben der Diversity- und Queerbeauftragten auch Mitglieder von Lichtenberger Vereinen und Organisationen vertreten sind. Der Preis ist mit einer Geldprämie in Höhe von 1.000 Euro dotiert, außerdem gibt es eine Skulptur sowie eine Urkunde, die Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) im Vorfeld des Coming Out Days am 9. Oktober 2024 überreicht.

Begründete Vorschläge gehen bis zum 31. Juli 2024 an die Diversity- und Queerbeauftragte, Sabine Pöhl, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin oder per E-Mail an: Sabine.Poehl@lichtenberg.berlin.de

  • Nominierungsformular für den Queer Preis Lichtenberg 2024

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Absage des Workshops am 29. Juni 2024, 11 - 17 Uhr

Der Empowerment-Workshop für FLINTA* “Auch mal NEIN zu sagen ist okay!?” im Treffpunkt LesLeFam in der Dolgenseestraße 21 in 10319 Berlin, wurde abgesagt
Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Lichtenberger „Queere Aktionswoche“ 2024

Der Bezirk Lichtenberg veranstaltet als Zeichen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie in diesem Jahr die zweite „Queere Aktionswoche“ vom 21. Juni bis zum 30. Juni 2024. Diese findet innerhalb der Berliner Pride-Weeks statt und wird erneut von einer Vielzahl von Lichtenberger Akteur:innen unterstützt.
Rund um den traditionellen „CSD-Aktionstag“ am 28.06.2024 können so zahlreiche Angebote für die queere Community, aber auch für Familien, Freund:innen und Interessierte besucht werden.

Hintergrund: Der 28. Juni 1969 ist als Christopher Street Day in die Weltgeschichte eingegangen. Ein Tag, an dem vor allem queere Afroamerikaner:innen und Lateinamerikaner:innen gegen die Polizeiwillkür in New York aufstanden und sich gegen Misshandlungen und Willkür einsetzten. Seit 1979 finden der CSD in Berlin und in den letzten Jahren auch immer mehr themenbezogene Veranstaltungen in Lichtenberg statt.
Im gleichen Zuge werden immer mehr Straftaten im Rahmen von Homo-, Bi-,
Inter- und Transphobie auch in Lichtenberg erkennbar. Dem wollen wir bewusst mit Begegnungen und Gesprächen entgegenwirken.

  • Programm 2. Lichtenberger Queere Aktionswoche

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Lichtenberger Aktionen zum IDAHOBIT 2024

Das Bezirksamt Lichtenberg wurde am Donnerstag, 16. Mai 2024, um 13 Uhr gemeinsam mit anderen Akteurinnen und Akteuren unter dem Motto „Niemand wird zurückgelassen: Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit für alle“ die Progress Pride-Flagge vor dem Rathaus Lichtenberg in der Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin, gehisst. Anlass war der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Trans*feindlichkeit IDAHOBIT. Am 17. Mai 1990 wurde Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestrichen und gilt seitdem offiziell nicht mehr als Krankheit.

Gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern setzt das Bezirksamt ein Zeichen für Toleranz und gegen Diskriminierung, Hass und Gewalt gegenüber queeren Menschen in Lichtenberg. Nach dem Flaggenhissen am Rathaus findet um 15 Uhr die jährliche Luftballon-Aktion „Kiss Kiss Berlin“ des Anti-Gewalt-Projekts MANEO mit Unterstützung des Vereins für aktive Vielfalt e. V. (VaV) auf dem Vorplatz des Bahnhofs Wartenberg statt.

Am Freitag, 17. Mai 2024 gab es dann anlässlich des IDAHOBIT weitere Aktionen in Lichtenberg : Um 9:30 Uhr wird die Regenbogenfahne am Standort Sana-Klinikum in der Fanningerstraße 32, 10365 Berlin, gehisst. Um 11:00 Uhr findet ein Fahnenhissen mit Regenbogen-Café im Nachbarschaftshaus in der Ribnitzer Straße 1b in 13051 Berlin-Hohenschönhausen statt. Von 16:00 bis 19:00 Uhr fand ein Treffen mit kleinem Empfang beim Verein LesLeFam in der Dolgenseestraße 21, 10319 Berlin-Friedrichsfelde statt.

Aktuell werden LSBTIQ*-Menschen in 66 Ländern strafrechtlich verfolgt, in zwölf Ländern sind sie von der Todesstrafe bedroht. Vielerorts verweigern staatliche Behörden queeren Personen den Schutz vor Anfeindungen und Gewalt. Mit dem Hissen der Regenbogenfahne zeigt Lichtenberg, dass die LGBTQ-Gemeinde im Bezirk jede Solidarität genießt.

Fahnenhissung am Tag der lesbischen* Sichtbarkeit

Das Bezirksamt Lichtenberg lud herzlich zum gemeinsamen Hissen der lesbischen* Flagge am 26. April 2024 um 10:00 Uhr, vor dem Rathaus Lichtenberg zum Tag der lesbischen* Sichtbarkeit ein.

Transgender Day of Visibility 2024

Das Bezirksamt Lichtenberg lud alle interessierten Menschen aus Lichtenberg ein, am Mittwoch, 27. März 2024 um 10.00 Uhr gemeinsam die Transgender-Fahne vor dem Rathaus Lichtenberg zu hissen. Anlass ist der internationale Transgender-Tag der Sichtbarkeit, der am 31. März 2024 begangen wird.

Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU): „Wir würdigen mit dem Hissen der Fahne den Kampf von trans* und gendernonkonformen Menschen für mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Akzeptanz. Sie sind in den letzten Jahren besonders in das Kreuzfeuer der Kulturkämpfe nicht nur hierzulande geraten und verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit. Ich möchte den hier in Lichtenberg angesiedelten Initativen meinen Dank aussprechen. Sie machen trans* Menschen nicht nur am Transgender Visibility Day sichtbar.“

Derzeit wird im Deutschen Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ beraten. Das Gesetz würde unter anderem das psychiatrische oder sexuelmedizinische Gutachten abschaffen, das derzeit von trans* Menschen vorgelegt werden muss, um ihren Vornamen ändern oder eine Geschlechtsanpassung vornehmen zu können.

Das Bündnis trans*queer Lichtenberg lud am 11. April 2024, 18.00 Uhr in die Hagenstraße 57, 10365 Berlin zu einem Austauschtreffen ein.

Vergabe des zweiten Queer Preises Lichtenberg

Am 11. Oktober 2023 wurde der 2. Queer Preis Lichtenberg an Burghart Tuchel von der ZIK- Zuhause im Kiez gGmbH Berlin vergeben. Er ist im „Betreuten Einzelwohnen“ am Standort Wartenberger Straße in Lichtenberg tätig. Herr Tuchel identifiziert sich selbst als „queer“. In der Laudatio wurde darauf eingegangen, dass sich Herr Tuchel innerhalb der ZIK gGmbH stark engagiert und sich u.a. in der Arbeitsgemeinschaft „Diversity“ aktiv einbringt. Diese beschäftigt sich u. a. mit Diskriminierungsvorfällen, auch seitens der Behörden und aufarbeitet diese auf. Herr Tuchel hat in seiner Betreuungsarbeit außerdem bereits mehrere Menschen auf dem Weg der Geschlechtsangleichung begleitet. Auch privat ist er sehr engagiert und in der queeren Szene als Drag Queen „Sharleen Voyage“ bekannt. Im Rahmen des Festakts wurden auch Partner:innen vorgestellt und geehrt, die das Aufgabengebiet der Diversity- und Queerbeauftragten maßgeblich in den letzten drei Jahren unterstützt haben. Dazu gehören:
  • Britta Brauckhoff (Geschäftsführerin des Vereins für aktive Vielfalt)
  • Dr. Christiane Droste (up 19)
  • Sabine Facklam (Catering)
  • Frau Ute Hiller (Deutsche Aids-Stiftung)
  • Fernando Huerta (Mobiles Kino)
  • Anne Kranz-Mogel (Grafik-Design)
  • Orlando Wetzel (LSBTIQ*-Ansprechperson bei Polizeiabschnitt 31, in Neu-Hohenschönhausen).
    Für Musik und gute Laune sorgten der Transphonix Berlin e.V. Wir sagen Danke.
    Der Queer-Preis Lichtenberg wird auch im nächsten Jahr anlässlich des „Coming Out Day 2024“ vergeben.

Vorschläge können bis zum 31. Juli 2024 an das Bezirksamt Lichtenberg eingereicht werden.

von links nach rechts: Bezirksbürgermeister Martin Schaefer, Bezirksstadträtin und stellv. Bezirksbürgermeisterin Camilla Schuler, Diversity- und Queerbeauftragte Sabine Pöhl, Burghart Tuchel und die BVV-Verordnete Kerstin Zimmer

von links nach rechts: Bezirksbürgermeister Martin Schaefer, Bezirksstadträtin und stellv. Bezirksbürgermeisterin Camilla Schuler, Diversity- und Queerbeauftragte Sabine Pöhl, Burghart Tuchel und die BVV-Verordnete Kerstin Zimmer

Danksagungen für die Zusammenarbeit und Unterstützung der Diversity- und Queerbeauftragten, Sabine Pöhl.

Danksagungen für die Zusammenarbeit und Unterstützung der Diversity- und Queerbeauftragten, Sabine Pöhl.

Die Band Transphonix bei der Verleihung des zweiten Queer Preises Lichtenberg im Kulturhaus Karlshorst.

Die Band Transphonix bei der Verleihung des zweiten Queer Preises Lichtenberg im Kulturhaus Karlshorst.

Flaggenhissung zum Internationalen Tag der Bisexualität

Anlässlich des Internationalen Tags der Bisexualität am Sonnabend, 23. September 2023 hisste das Bezirksamt Lichtenberg gemeinsam mit dem Verein BiBerlin und Mitgliedern des Bezirksamtes am Vortag die Flagge der Bisexualität vor dem Rathaus Lichtenberg. Die „Bi Flag“ wurde 1988 von Michael Page entworfen. Der pinke Streifen steht für die gleichgeschlechtliche Liebe, der blaue für die Liebe zu einem anderen Geschlecht und der lila Streifen in der Mitte steht für die Liebe zu einem Menschen – egal wo sich dieser auf dem Geschlechterspektrum befindet.

Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU): „Gemeinsam mit dem Verein BiBerlin e.V. wollen wir als Bezirksamt vor dem Lichtenberger Rathaus mit der Flagge der Bisexualität auf das ‚B‘ in der Abkürzung LSBTI aufmerksam machen. Bisexualität ist mehr als eine Phase im Leben vieler Menschen. Die Sichtbarkeit von Vielfalt im Bezirk und das konsequente Eintreten gegen Ausgrenzung und Diskriminierung für uns als weltoffener Bezirk ist selbstverständlich.“

Hintergrund:

Der 23. September wird seit 1999 international als Tag der Bisexualität begangen. Die Initiative für den Tag der Bisexualität geht auf die US-amerikanischen Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler Wendy Curry, Michael Page und Gigi Raven Wilbur zurück.

Bisexualität ist die drittgrößte Form der sexuellen Orientierung neben der Heterosexualität und der Homosexualität. Als Bisexualität bezeichnet man die Orientierung oder Neigung, sich emotional, sexuell oder romantisch zu Menschen beider Geschlechter hingezogen zu fühlen. Bisexuelle führen dementsprechend partnerschaftliche Beziehungen mit Frauen oder Männern.

  • Grußwort von Christopher Schreiber, Geschäftsführer Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD), zum Tag der Bi-Sexualität

    PDF-Dokument (637.4 kB)

Bilder zur Fahnenhissung zum Tag der Bi-Sexualität am 22. September 2023

Gruppenbild zur Fahnenhissung am Tag der Bi-Sexualität am 22. September 2023

Gruppenbild zur Fahnenhissung am Tag der Bi-Sexualität am 22. September 2023

Diversity- und Queerbeauftragte, Sabine Pöhl, und Bezirksstadträtin Filiz Keküllüoğlu (Bündnis 90 / Die Grünen) halten die beiden Fahnen.

Diversity- und Queerbeauftragte, Sabine Pöhl, und Bezirksstadträtin Filiz Keküllüoğlu (Bündnis 90 / Die Grünen) halten die beiden Fahnen.