Arten von Urkunden - Begriffserklärung

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie des Geburtenregisters). Sie spiegelt das Grundregister und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) wieder.
Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Bei der Anmeldung der Eheschließung soll sie nicht älter als sechs Monate sein.

Geburtsurkunde

ist ebenfalls eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenregister erstellt wird. Sie enthält aber nur den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages. Die Geburtsurkunde gibt nicht die leibliche Abstammung des Kindes wieder. (Zum Beispiel bei angenommenen Kindern)

Familienbücher

Familienbücher sind Karteikarten, die seit 1958 in den alten Bundesländern und seit Okt. 1990 in den neuen Bundesländern angelegt wurden. Diese Personenstandseinträge besitzen nicht mehr die Eigenschaft eines Personenstandsbuches und unterliegen somit nicht mehr der Fortführungspflicht.

Aus dem Familienbuch können daher seit 2009 nur noch Eheurkunden und beglaubigte Eheregisterausdrucke als gültige Personenstandsurkunde erstellt werden. Die beglaubigten Abschriften des Familienbuches sind keine Personenstandsurkunde i.S. des PStG, sie dienen bspw. als Nachweis der im Ausland geborenen Kinder, die im Familienbuch erfasst wurden.

Es ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie!

Verlobte die bereits verheiratet waren, haben u.a. eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch ihrer Vorehe vorzulegen, wenn die letzte Ehe in den alten Bundesländern nach dem 01.01.1958 beziehungsweise in den neuen Bundesländern nach dem 03.10.1990 geschlossen wurde.

Die beglaubigten Abschriften sollen neuesten Datums sein. (nicht älter als 1. Jahr)
Sie erhalten jederzeit neue Abschriften beim jeweiligen Heiratsort. Das Familienbuch wird immer bei dem Standesamt geführt, welches die Ehe geschlossen hat.

Für die Beurkundung von Personenstandsfällen, Geburten, Sterbefällen usw. reicht meistens die Vorlage einer alten Eheurkunde.

Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe

nach erfolgter rechtskräftiger Ehescheidung informiert das zuständige Gericht das Standesamt der Eheschließung über diesen Sachverhalt.
Das Heiratsstandesamt trägt zur Auflösung der Ehe eine Folgebeurkundung ein. Bei jeder späteren Ausstellung der Eheurkunde wird auf dieser neben den Daten zur Eheschließung auch die Auflösung vermerkt.

Scheidungsurteil

ist der schriftliche Nachweis durch das zuständigen deutschen Amts- Kreis- oder Landgericht, dass die geschlossene Ehe/Lebenspartnerschaft aufgelöst hat. Nach Zugang des Scheidungsurteils haben die beteiligten Parteien die Möglichkeit, gegen das ergangene Urteil Rechtsmittel einzulegen. Wird nach Zugang des Scheidungsurteils kein Rechtmittel eingelegt so wird das Urteil rechtskräftig.

Rechtskraftvermerk

ist die Bestätigung des zuständigen Gerichtes, dass das ergangene Urteil nunmehr Bestandskraft hat und unabänderlich gilt.

Sollte Ihr Scheidungsurteil den Aufdruck der Rechtskraft nicht aufweisen, wenden Sie sich an das Amtsgericht, welches Ihre Ehe geschieden hat und lassen sich die Rechtskraft Ihres Scheidungsurteils bestätigen.

Sollte Ihre Ehe noch nicht so lange geschieden sein, wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt.

Lebenspartnerschaftsurkunde

ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Lebenspartnerschaftsregister erstellt wird. Sie enthält wesentliche Informationen über die Lebenspartner/innen den Tag und den Ort der Registrierung.

Sterbeurkunde

ist eine Personenstandsurkunde und enthält die wesentlichen Informationen des Sterberegister. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt in dessen Zuständigkeitsbereich der Betreffende verstorben ist. (unabhängig vom Wohnort)

Vaterschaftsanerkennung

ist die rechtliche Feststellung eines Mannes als Vater des Kindes und ist grunsätzlich nur zu einem nichtehelichem Kind möglich. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Zuständig für die Entgegennahme der Vaterschaftsanerkennung sind die Jugendämter, Notare, Standesämter und Amtsgerichte. Bitte beachten Sie, dass die Vaterschaftanerkennung im Standesamt gebührenpflichtig ist. Nach der Beurkundung wird eine Mitteilung an das Geburtsstandesamt gefertigt. Dieses trägt die Vaterschaft in das Geburtenregister ein. Jede später ausgestellte Geburtsurkunde enthält nun neben den Angaben zum Kind und der Mutter auch die Angaben zum Vater.

Sorgeerklärung

die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge der Eltern des Kindes. Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind können die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen. Hierzu müssen Sie vor den Jugendämtern eine gemeinsame Erklärung abgeben. Eine entsprechende Bescheinigung über diese Beurkundung wird gefertigt.

Internationale Eheurkunde/Geburtsurkunde/Sterbeurkunde

ist eine mehrsprachige Personenstandsurkunde, die nach dem CIEC-Übereinkommen zur Erteilung gewisser, für das Ausland bestimmter Auszüge, aus Personenstandsbüchern erstellt wird. Deutschland gehört neben zehn weiteren europäischen Staaten diesem Abkommen an. Die Urkunde wird in neun Sprachen erstellt.