- Der Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege Lichtenberg berät das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Mitglied des Bezirksamtes. Er nimmt dabei zu Fragen der Entwicklung von Naturschutz, Erholungsnutzung und Landschaftspflege Stellung und unterbreitet eigene Vorschläge.
- In Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung ist der Beirat zu hören. Hierzu gehören insbesondere
- Stadt- und Regionalplanung von gesamtbezirklicher oder sonstiger herausgehobener Bedeutung, soweit wichtige Belange des Schutzes, der Pflege sowie der Entwicklung von Natur und Landschaft betroffen sind
- Geplante Eingriffe in Natur und Landschaft
- Planung und Durchführung von Landschaftsbaumaßnahmen
- Bedeutende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- Bedeutende Belange des Flächen-, Biotop-, Baum- und Artenschutzes.