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Durch die Bezirksverordnetenversammlung werden für jedes Krankenhaus im Bezirk und für die Dauer der laufenden Legislaturperiode Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher gewählt. Die rechtlichen Grundlagen für die Ausübung dieses Ehrenamtes sind im § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) und im § 12 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) geregelt. Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher unterliegen der Schweigepflicht und haben alle Sachverhalte, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die
Berichterstattung erfolgt durch einen jährlich erstellten Erfahrungsbericht, welcher im Internet veröffentlicht wird.
Die Anzahl der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher pro Bezirk ist sowohl von der Anzahl der vorhandenen Krankenhäuser, als auch von der Anzahl der Klinikbereiche innerhalb eines Krankenhauses (somatisch, psychiatrisch) abhängig. Im Bezirk Lichtenberg sind 4 Patientenfürsprecher:innen tätig. Jeweils 2 im Sana Klinikum und im Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge .