Bereichsentwicklungsplanungen und sonstige städtebaulichen Planungen sind wichtige Planungsinstrumente der Bezirke, welche zwischen der übergeordneten und der kleinräumigen Planungsebene vermitteln. Sie stehen in der Berliner Planungssystematik zwischen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung und den auf Teilbereiche bezogenen Bebauungsplänen.
Für das Bezirksgebiet wird insbesondere der Flächenbedarf für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für Grün- und Erholungsflächen, für gewerbliche Betriebe, der verkehrlichen Infrastruktur sowie für das Wohnen ermittelt und räumlich zugeordnet. Die Planungen sind auf einen mittel- bis langfristigen Horizont ausgerichtet.
Das von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Ergebnis entspricht einer sonstigen städtebaulichen Planung im Sinne von §1 Absatz. 5 Nr. 10 Baugesetzbuch (BauGB). Die Bereichsentwicklungsplanung ist somit verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen. Von dieser Verbindlichkeit sind die Dissensflächen, die die zuständige Senatsverwaltung feststellt, ausgenommen.
Da die Bereichsentwicklungsplanung regelmäßig auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben ist, stellt sie ein flexibles Planwerk, das sich aktuellen Fragen stellt, dar.
Bereichsentwicklungsplanung
Hohenschönhausen-Landschaftsraum
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Nutzungskonzept
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Erläuterungen
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Windkraft
Neu-Hohenschönhausen
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Nutzungskonzept
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Erläuterungen
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Maßnahmenkonzept
Hohenschönhausen Süd
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Nutzungskonzept
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Erläuterungen
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Maßnahmenkonzept
Alt-Lichtenberg
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Nutzungskonzept
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Erläuterung
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