Sommerrodungsverbot vom 1. März bis 30. September

Pressemitteilung vom 27.02.2020

– Verbot von Fällungen während der Vegetationsperiode –

Auch in diesem Jahr gilt wieder das Sommerrodungsverbot vom 1. März bis einschließlich 30. September. Damit ist nicht nur die Beseitigung geschützter Baumarten gemeint, sondern auch Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) unterliegen.

Der für Umwelt und Grünflächen zuständige Bezirksstadtrat, Martin Schaefer (CDU) erklärt: „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten. Daher gilt es, besonders sensibel mit dem Thema umzugehen. Der Gesetzgeber hat hohe Auflagen erlassen, um den bestmöglichen Natur- und Artenschutz gerade in der Vegetationsperiode sicherzustellen. Daher sollten Bauvorhabenträger das Lichtenberger Umwelt- und Naturschutzamt frühzeitig über geplante Bauvorhaben informieren, um mögliche Bauverzögerungen aus Arten- oder Naturschutzgründen schon im Vorfeld vermeiden zu können.“

Nach § 39 BNatSchG ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen. Ausnahmen vom saisonalen Beseitigungsverbot ergeben sich nur für behördlich angeordnete Maßnahmen und für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können sowie für Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Auf Antrag kann die Untere Naturschutzbehörde in den Fällen, in denen keine Ausnahme vorliegt, im Einzelfall nach Maßgabe des § 67 BNatSchG eine Befreiung von den Verboten des § 39 BNatSchG erteilen.

Verstöße gegen die Verbote des § 39 BNatSchG können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Informationen zu Baumschutz bzw. Baumfällungen erhalten Sie auf der Internetseite

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Telefax: (030) 90296-4289