Baumschutz / Baumfällung beantragen

Forstarbeiter zersägt liegenden Baum

Geschützt sind nach der Baumschutzverordnung von Berlin sämtliche Laubbäume, die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel.
Der Baumschutz gilt ab einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter, gemessen in einer Stammhöhe von 130 Zentimeter. Bei mehrstämmigen Bäumen genügt es, wenn einer der Stämmlinge einen Stammumfang von mindestens 50 Zentimeter aufweist.
Arbeiten an geschützten Bäumen oder eine Baumfällung müssen vorher bei den jeweils zuständigen Stellen in den einzelnen Bezirken beantragt werden.

Hinweise zur Antragsbearbeitung

für beabsichtigte Arbeiten an geschützten Bäumen auf Privatgrundstücken
  • Baumfällung
  • Baumschnitt (Schnittstellen größer 15 Zentimeter Umfang)
  • Aufgrabungen des Wurzelbereichs (= Baumkrone + 1,50 Meter nach allen Seiten)
    ist ein formloser schriftlicher Antrag vom Grundstückseigentümer, dessen Bevollmächtigten, einem Nutzungsberechtigten oder Nachbarn zu stellen. Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn eine Genehmigung erteilt worden ist.

Antragsangaben

  • Baumart, Stammumfang (gemessen in 1,30 Meter Höhe), Kronendurchmesser
  • Lageplan oder Standortskizze des geschützten Baumbestandes
  • Antragsbegründung
  • Firmenangebot oder Gutachten falls vorhanden Vollmacht soweit erforderlich
    Eine Baumfällgenehmigung ist grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

Formulare

Rechtsvorschriften