Geschützt sind nach der Baumschutzverordnung von Berlin sämtliche Laubbäume, die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel.
Der Baumschutz gilt ab einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter, gemessen in einer Stammhöhe von 130 Zentimeter. Bei mehrstämmigen Bäumen genügt es, wenn einer der Stämmlinge einen Stammumfang von mindestens 50 Zentimeter aufweist.
Arbeiten an geschützten Bäumen oder eine Baumfällung müssen vorher bei den jeweils zuständigen Stellen in den einzelnen Bezirken beantragt werden.
Baumschutz / Baumfällung beantragen
Bild: Gebi / fotolia.com
Hinweise zur Antragsbearbeitung
Antragsangaben
Formulare
Rechtsvorschriften
Kontakt
Rathaus Lichtenberg
Möllendorffstr. 6
10367 Berlin