Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat für verschiedene Gebiete Erhaltungsverordnungen erlassen. Ziele dieser Verordnungen sind der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet („soziale Erhaltungsgebiete“) und/oder die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart („städtebauliche Erhaltungsgebiete“).
Die Grundlage für die Festlegung einzelner Bereiche als Erhaltungsgebiet bildet § 172 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach sind Erhaltungsgebiete durch Satzungen festzusetzen. In Berlin erfolgt die Festsetzung durch Rechtsverordnungen, die das Bezirksamt beschließt und die im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) veröffentlicht werden. Im Abstand von ca. 4 Jahren erfolgt eine Überprüfung, ob die Voraussetzungen für den Fortbestand des Erhaltungsgebiets noch vorliegen.
Hinweis zur nachfolgenden Karte der Erhaltungsgebiete: durch einfaches Klicken auf eine Fläche erhalten Sie Informationen zum einzelnen Gebiet. Wenn Sie anschließend dem Link zum Steckbrief folgen, gelangen Sie zur Unterseite für das entsprechende Erhaltungsgebiet mit ausführlichen Informationen.