Das soziale Erhaltungsrecht (umgangssprachlich Milieuschutz genannt) ist ein Instrument des Städtebaurechts, dessen Ziel es ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu schützen. Das bedeutet, dass bauliche Eingriffe wie zum Beispiel Modernisierungsmaßnahmen oder die Umwandlung eines Grundstücks in einzelne Eigentumseinheiten reguliert werden. Das soziale Erhaltungsrecht ist losgelöst vom Wohnraummietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und entfaltet keinen individuellen wohnungsbezogenen Mieter*innenschutz.
Um Mieter*innen in sozialen Erhaltungsgebieten mit Informationen zum Mietrecht und zur besonderen Rechtslage in sozialen Erhaltungsgebieten zu helfen, hat das Bezirksamt die asum GmbH – Angewandte Sozialforschung und urbanes Management beauftragt, eine kostenlose Mieterberatung anzubieten.