Altes bewahren, Neues anwenden: denkmalrechtliche Anträge digital einreichen
Seit dem Jahr 2020 können Anträge zum Denkmalschutz bei den zuständigen Behörden für die denkmalrechtliche Genehmigung und für die Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz und Denkmalförderung über den Basisdienst Digitaler Antrag online gestellt werden. Weitere Antragsformen werden folgen.
Ein digitaler Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen der
Formulare. Weitere Antragsmöglichkeiten werden folgen.
Mit dieser Möglichkeit steigt nicht nur der Komfort für Sie als Antragstellende, auch profitieren die Mitarbeitenden in den Verwaltungen von der neuen Anwendung. Denn die Informationen aus dem digitalen Antrag landen direkt in dem genutzten digitalen Fachverfahren der Denkmalbehörden. Alle nötigen Schritte – von der Antragsstellung bis zu Bearbeitung des Antrags – finden elektronisch statt. Somit wird die Antragsstellung vereinfacht und die Bearbeitung erleichtert und beschleunigt.
Gemäß § 12 Abs. 1 DSchG Bln ist vor Beginn von Maßnahmen an Baudenkmalen und in deren unmittelbarer Umgebung ein Antrag mit prüffähigen Unterlagen einzureichen. Erst wenn die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die Genehmigung nach dem DSchG Bln ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (z.B. die Baugenehmigungen der Bauordnung Berlin, Naturschutzgesetz).
Was ist ein digitaler Antragsassistent?
Der digitale Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen des Formulars. Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften fordert dieser Sie zu den notwendigen Angaben auf.
Nach Beendigung des Antragsassistenten erhalten Sie die Gelegenheit, den Antrag im PDF Format zu speichern. Die zuständige Denkmalbehörde
erhält Ihren Antrag automatisch und wird sich bei zusätzlichen Fragen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wie kann der Antrag online gestellt werden?
Ihren Antrag können Sie über das Service-Portal Berlin stellen. Sie erreichen den digitalen Antragsdienst mit dem Stichwort „Denkmal“ unter:
Für folgende Dienstleistungen steht Ihnen der Antragsassistent zur Verfügung: denkmalrechtliche Genehmigung, Bescheinigung für Denkmalerhalt nach Einkommensteuergesetz und Denkmalförderung (erste Hälfte 2021).
Hier gelangen Sie direkt zu den Anträgen:
1) Denkmalrechtliche Genehmigung
Sollte für die beabsichtigten Baumaßnahmen ein Bauantrag gemäß § 63 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) oder gemäß § 64 BauO Bln im vereinfachten Genehmigungsverfahren bei der Bauaufsicht erforderlich sein, so ist ein zusätzlicher Satz der o.g. Unterlagen dort mit einzureichen. Die denkmalrechtliche Genehmigung wird Bestandteil der Baugenehmigung. Wir bitten das Exemplar für die Untere Denkmalschutzbehörde entsprechend zu kennzeichnen.
Für Baumaßnahmen, die bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sind oder dem Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach § 62 BauO Bln unterliegen, ist der Antrag direkt an die Untere Denkmalschutzbehörde zu richten.
Denkmalrechtliche Beratungen und Genehmigungen sind gebührenfrei.
Hier geht es zur Dienstleistung auf Service-Portal Berlin:
Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
2) Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen
Hier geht es zur Dienstleistung auf Service-Portal Berlin:
Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen
3) Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz
Hier geht es zur Dienstleistung auf Service-Portal Berlin:
Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz
Mit den beantragten Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung – und falls gewünscht, eine vorzeitige Bestätigung des Landesdenkmalamtes für steuerliche Vergünstigung – erteilt ist.