Ausschuss für Umwelt, Natur- und
Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wir gebeten, eine Auflistung der vorhandenen Feuchtgebiete, der temporären Feuchtgebiete sowie der potentiellen Feucht- und Pfuhlgebiets-Strukturen im Bezirk zu erarbeiten.
Folgende Informationen sollten in dieser Liste enthalten sein: Lage/Ort, Größe, Eigentumsverhältnisse, aktueller ökologischer Zustand (inklusive Vorkommen von Zeigerarten), Arten der Roten Liste (mit Jahr der letzten Sichtung), Grundwasserflurabstände, Zu- und Abflüsse sowie aktuelle und regelmäßig durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2021 zu berichten.