Drucksache - 1954/5
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Die BVV beschließt:
Die BVV führt eine Einwohnerversammlung zum Thema
„Siedlung Westend“
durch. Die Vorsteherin wird ermächtigt, hinsichtlich der Organisation und Durchführung Näheres mit dem Initiator abzustimmen.
Begründung: Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können mit der betroffenen Einwohnerschaft nach § 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Einwohnerversammlungen werden von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung einberufen, wenn die Bezirksverordnetenversammlung dies verlangt oder der Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von einem Drittel der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt wird. Das Bezirksamt kann ebenfalls Einwohnerversammlungen einberufen.
Auf elektronischen Antrag eines Einwohners vom 27. April 2021 wurde die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur genannten Angelegenheit beantragt.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
0289/4 Ausdruck vom: 22.06.2021 Seite: 1 |
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