Drucksache - 1960/5
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Beitritt: CDU, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 28.04.2022 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird gebeten darzulegen, wie die Lücke zwischen gefällten und neu gepflanzten Straßenbäumen in den kommenden Jahren ausgeglichen werden soll. Ziel ist es mindestens so viele Bäume zu pflanzen, wie in einem Jahr gefällt werden. Entsprechende finanzielle Mittel sind in zukünftige Haushaltsplanungen einzustellen. Für die Zukunft soll das Bezirksamt darauf achten, dass für jeden gefällten Baum ein neuer gepflanzt wird. Der BVV ist bis zum 31.07.2022 zu berichten."
Nachpflanzung nach Baumfällungen [0020/5]
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 28.04.2022 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Baumfällungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, so schnell wie möglich, eine Nachpflanzung von Bäumen vorzunehmen. Hierbei muss es das Ziel sein, einem weiteren Baumdefizit im Bezirk entgegenzuwirken.“
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Wir sind generell darum bemüht, gerodete Bäume durch Neupflanzungen zu ersetzen. Aber es gibt verschiedene Gründe, warum dies manchmal erst mit zeitlicher Verzögerung geschieht.
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass jede Pflanzung einen gewissen Vorlauf benötigt (beispielsweise für die Standortprüfung, die Ausschreibung und die Angebotseinholung). Hierbei sollte man mit etwa drei bis sechs Monaten ab erfolgter Standortprüfung rechnen. Wenn an dem Standort noch ein Stubben (Baumstumpf) vorhanden ist, so muss dieser vor der Neupflanzung entfernt werden. Um die Kosten hierfür möglichst gering zu halten, erfolgt das Entfernen der Stubben in einem Sammelauftrag. Auch dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Und dann muss natürlich die Jahreszeit passen: Baumpflanzungen erfolgen in der Vegetationsruhe nach dem Blattfall, also etwa in der Zeit zwischen dem 1. November und dem 15. April und in dieser Zeit auch nur, solange der Boden frostfrei ist.
Darüber hinaus müssen finanzielle Aspekte bedacht werden. So kann aus Mittelknappheit häufig nicht jeder Baum zeitnah nachgepflanzt werden. Hierbei ist nicht nur der Kostenaufwand für die Pflanzung selbst, sondern auch die Pflege für die nachfolgenden fünf Jahre ausschlaggebend. Aus diesem Grund erfolgen Neupflanzungen häufig je nach Dringlichkeit, wobei Bäume vorrangig an denjenigen Standorten nachgepflanzt werden, in deren Umfeld der Baumbestand bereits große Lücken aufweist.
Aber nicht immer erfolgt überhaupt eine Nachpflanzung direkt an dem vorherigen Baumstandort. So pflanzt der Fachbreich Grünflächen Bäume nur dann, wenn diesen an dem Standort auch ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden. Zu geringe Abstände zu Einfahrten oder ein zu starker Gehölzdruck vom Nachbargrundstück sind zwei Beispiele für Fälle, in denen der Fachbereich die Pflanzung eines Baumes in der Regel unterlassen.
Dies wurde früher anders gehandhabt. So wurden in der Vergangenheit auch Bäume auf Standorte gepflanzt, die für Bäume nur bedingt geeignet sind. Auch wurden die Straßenbäume teilweise zu eng nebeneinander gepflanzt. Die Folgen sind Störungen in der Entwicklung der Bäume, die eine äußerst arbeits- und kostenintensive Pflege erfordern und die Lebenserwartung der Bäume schmälern. In solchen Fällen kommt es vor, dass ein Baum gerodet, dann aber an dieser Stelle kein neuer Baum gepflanzt wird.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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