Drucksache - 1967/5
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die zusätzliche Planstelle, die dem Bezirksamt im Bezirkshaushalt 2020/21 für die Beurteilung der Klimawirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen („KlimaCheck“) genehmigt wurde endlich zu besetzen. Nach dem Klimaurteil des BVerfG und der Nachjustierung der Klimaziele auf Bundes- und demnächst auch Landesebene sind alle Entscheidungen des Bezirksamts schnellstmöglich einer Prüfung ihrer Klimarelevanz zu unterziehen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2021 zu berichten.
Begründung: Trotz Corona-Pandemie ist nicht nachzuvollziehen, weshalb es dem Bezirksamt seit Freigabe des Bezirkshaushaltes 2020/21 im Herbst 2019 nicht gelungen ist, diese wichtige Beratungsstelle für das Bezirksamt einzurichten.
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