Drucksache - 1970/5
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Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Die Fahrbahnbreite der Hubertusallee / Warmbrunner Straße beträgt 5,75 m. Der Fahrradschutzstreifen hat eine Breite von 1,25 m.
Es handelt sich hier um eine überbreite Fahrspur. Das sichere Rechtabbiegen ist jederzeit möglich, da sich zwei Fahrzeuge bei „rot“ nebeneinander aufstellen können. Nach der RASt 06 sind 5,50 m als überbreite Fahrspur ausreichend. Auf Grund der Breite von 5,75 m kann keine Markierung nach Z 340 aufgetragen werden, weil dazu eine Breite von 6,00 m erforderlich ist. Untermaßige Fahrspuren werden nicht durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehrsmanagement nicht angeordnet. Der Mittelstreifen wurde bereits im Rahmen der Maßnahme verschoben und muss eine Breite von 3,00 m (Verkehrssicherheit für Fußgänger) haben. Die Fahrspur auf der anderen Richtungsfahrbahn ist 3,00 m breit.
Die Maßnahmen wurde im Rahmen der Radverkehrsplanung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt. Die Anordnung des LSA-Knotenpunktes erfolgte durch die ehem. Verkehrslenkung Berlin. Die Finanzierung erfolgte über SenUVK. Die gesamte Radverkehrsmaßnahme zwischen Hagenstraße und Warmbrunner Straße hatte ein Kostenvolumen von ca. 257.000,00 €.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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