Tagesordnung - 48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 20.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung      
Ö 1.1  
Einwohnerfragen  
1971/3  
Ö 2  
Geschäftliche Mitteilungen      
Ö 2.1  
Dringlichkeiten      
Ö 2.2  
Konsensliste      
Ö 2.3  
Solidarität mit der Ahmadiyya-Gemeinde (AAIIL)  
1953/3  
Ö 3     Wahlen      
Ö 3.1  
Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtlich Richter am Sozialgericht Berlin (§ 14 Abs. 1 SGG)      
Ö 3.2  
Wahl der Mitglieder des Widerspruchsbeirats in Sozialhilfeangelegenheiten (§ 34 Abs. 3 AZG)      
Ö 3.3  
Wahl einer dritten stellv. Bürgerdeputierten in den Ausschuss Schule      
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Mündliche Anfragen  
1972/3  
Ö 5  
Spontane Anfragen      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Entwurf eines Ergänzungsplanes 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
1943/3  
    09.12.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.2 - überwiesen
   

 

   
    11.01.2011 - Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplans 2011 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehler – entstanden sind.

 

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o. a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Der Bezirk hatte bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne 2010/2011 sehr hohe pauschale Minderausgaben von -10.724 T€ veranschlagt. Aufgrund des schlechten isolierten Jahresergebnisses (-9.630 T€) hatte sich der Übertrag aus 2009 auf +534 T€ verringert, so dass damit die Pauschalen nicht mehr aufgelöst werden konnten. Selbst unter Berücksichtigung der beiden Fortschreibungen 2011 beliefen sich die noch bestehenden pauschalen Minderausgaben auf -9.781 T€, die damit die akzeptierte 1%-Grenze um -4.659 T€ überschritten. Der Bezirk wurde daher von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert einen Ergänzungsplan für 2011 vorzulegen, in dem die ausgewiesenen Pauschalen auf dass zulässige Maß von -5.122 T€ zurückgeführt werden.

 

Da es dem Bezirk nicht gelungen ist, rechtzeitig einen Ergänzungsplan vorzulegen, gilt für ihn ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.

 

Um die beschränkten Wirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2011 sicherzustellen wurden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 24.09.2010 haushaltswirtschaftliche Beschränkungen gem. § 41 Abs. 1 LHO auferlegt. Dies bedeutet, dass seitens des Bezirks keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden dürfen, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen. Ein derartiges Vorgehen stellt keine Neuerung dar und ist bereits in Vorjahren bei ähnlich gelagerten Fällen angewendet worden.

 

Somit gilt durch die Nichtvorlage eines Ergänzungsplans 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB weiter, bis ein Ergänzungsplan für das Jahr 2011 vom Hauptausschuss gebilligt wird.

 

Der nunmehr vorgelegte Entwurf des Ergänzungsplans 2011 soll die vorläufige Haushaltswirtschaft spätestens im 1. Quartal 2011 beenden.

 

Rechtsgrundlage

 

§§ 36 Abs. 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, i. V. m. § 33 Abs. 2

Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              siehe Vorlage

b)                 Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            siehe Vorlage

 

Berichterstatterin:              Bezirksbürgermeisterin Thiemen

 

 

 

 

Anlagen:                           

Entwurf des Ergänzungsplans 2011

 

 

Thiemen

Bezirksbürgermeisterin                           

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:       6                Enthaltung:              0

   
    20.01.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Rücküberweisung in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform einstimmig zu

Die BVV stimmt der Rücküberweisung der Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    08.02.2011 - Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplanes 2011 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplanes 2011 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern entstanden sind.

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o. a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Der Bezirk hatte bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne 2010/2011 sehr hohe pauschale Minderausgaben von -10.724 T€ veranschlagt. Aufgrund des schlechten isolierten Jahresergebnisses (-9.630 T€) hatte sich der Übertrag aus 2009 auf +534 T€ verringert, so dass damit die Pauschalen nicht mehr aufgelöst werden konnten. Selbst unter Berücksichtigung der beiden Fortschreibungen 2011 beliefen sich die noch bestehenden pauschalen Minderausgaben auf -9.781 T€, die damit die akzeptierte 1%-Grenze um -4.659 T€ überschritten. Der Bezirk wurde daher von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert einen Ergänzungsplan für 2011 vorzulegen, in dem die ausgewiesenen Pauschalen auf dass zulässige Maß von -5.122 T€ zurückgeführt werden.

 

Da es dem Bezirk nicht gelungen ist, rechtzeitig einen Ergänzungsplan vorzulegen, gilt für ihn ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.

 

Um die beschränkten Wirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2011 sicherzustellen wurden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 24.09.2010 haushaltswirtschaftliche Beschränkungen gem. § 41 Abs. 1 LHO auferlegt. Dies bedeutet, dass seitens des Bezirks keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden dürfen, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen. Ein derartiges Vorgehen stellt keine Neuerung dar und ist bereits in Vorjahren bei ähnlich gelagerten Fällen angewendet worden.

 

Somit gilt durch die Nichtvorlage eines Ergänzungsplans 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB weiter, bis ein Ergänzungsplan für das Jahr 2011 vom Hauptausschuss gebilligt wird.

 

Der nunmehr vorgelegte Entwurf des Ergänzungsplans 2011 soll die vorläufige Haushaltswirtschaft spätestens im 1. Quartal 2011 beenden.

 

Rechtsgrundlage

 

§§ 36 Abs. 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, i. V. m. § 33 Abs. 2

Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              siehe Vorlage

b)                 Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            siehe Vorlage

 

Berichterstatterin:              Bezirksbürgermeisterin Thiemen

 

 

 

 

Thiemen

Bezirksbürgermeisterin             
 

 

             

 

Anlagen:                           

Entwurf des Ergänzungsplans 2011

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:      4                 Enthaltung:              1

   
    17.02.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 6.2  
Bebauungsplan VII-3-1 B  
1944/3  
Ö 6.3  
Investitionsplanung 2011 bis 2015  
Enthält Anlagen
1947/3  
Ö 6.3.1  
Schulturnhalle in der Gemeinschaftsschule Charlottenburg  
1945/3  
Ö 6.4  
Übersicht des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden (§ 21 Abs. 6 GO-BVV) Berichtszeitraum: Dezember 2009 bis November 2010  
1911/3  
Ö 7     Beschlussvorschläge / Beschlussempfehlungen / Anträge      
Ö 7.1  
Barrierefreiheit der Bäder im Bezirk  
1946/3  
Ö 7.2  
Bebauungsplan 4-28  
Enthält Anlagen
1722/3  
Ö 7.3  
Zurückstellung des Beschlusses des Bebauungsplanes 4-28  
1962/3  
Ö 7.4  
Übertragung des Betriebes des Wohnungslosenwohnheims in der Forckenbeckstr. 16/17
1915/3  
Ö 7.5  
Projekt "Stolpersteine" richtig präsentieren!
1928/3  
Ö 7.6  
Rechtzeitige Ausschussinformation vor der Vergabe an freie Träger
1884/3  
Ö 7.7  
Mietverhältnis für den Ratskeller Schmargendorf unverzüglich beenden  
1959/3  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
War die Normenkontrollklage wegen des Bebauungsplans VII-272a vermeidbar?  
1969/3  
Ö 8.2  
Einrichtung eines nichtständigen Ausschusses "Englische Straße"  
1970/3  
Ö 8.3  
Kinder und Jugendliche ausgesperrt  
1951/3  
Ö 8.4  
Nimmt der Finanzsenator die Schließung von Kinder- und Jugendeinrichtungen billigend in Kauf?  
1957/3  
Ö 8.5  
Keine Haushaltsblockade des Senats zu Lasten der Kinder- und Jugendeinrichtungen!  
1958/3  
Ö 8.6  
Berliner ZOB - Erhalt und Umbau  
1963/3  
Ö 8.7  
Bibliothek und Bürgeramt am Halemweg  
1948/3  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Ausstellungsmanagement - Die Rathäuser sind für alle da
Enthält Anlagen
1115/3  
Ö 9.2  
Drittelparität bei Sanierungsmaßnahmen öffentlichen Straßenlandes
Enthält Anlagen
1327/3  
Ö 9.3  
Städtebauliche Aufwertung im Bereich Lewishamstraße
Enthält Anlagen
1772/3  
Ö 9.4  
Endlich auch eine Mensa für das Walther-Rathenau-Gymnasium  
1791/3  
Ö 9.5  
Baustellen im öffentlichen Straßenland im Internet bekanntgeben
1846/3  
Ö 9.6  
Freiwillige Arbeit fördern - auch in Charlottenburg-Wilmersdorf
1858/3  
Ö 9.7  
Tempo 30 für die Berliner Straße  
1880/3  
Ö 9.8  
Längere Grünphase für Fußgänger und akustisches Ampelsignal  
1887/3  
Ö 9.9  
Parkraumkonzept Parkplatz Zillestraße  
1888/3  
Ö 9.10  
Wundtstraße
1893/3  
Ö 9.11  
Maifeld besser nutzen  
1901/3  
Ö 9.12  
Städtebauliches Projekt zu Bundesallee und Bundesplatz unterstützen  
1913/3  
Ö 9.13  
Hilfe für von Räumung betroffene Vereine sicherstellen!
1917/3  
Ö 9.13.1  
Konzept für den Eissport im Bezirk erstellen!  
1922/3  
Ö 9.13.2  
Trainingshilfsmittel erlauben!
1924/3  
Ö 9.14  
Wall's so schön war?
1932/3  
Ö 9.15  
Charlottenburg-Wilmersdorf als Ausbildungszentrum
1933/3  
Ö 9.16  
Bordsteinhindernisse adieu!  
1934/3  
Ö 9.17  
Mittagessen für alle Grundschüler/-innen zum gleichen Preis  
1938/3  
Ö 9.18  
Bedarfsorientierte Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler/-innen  
1939/3  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Projektfonds Kulturelle Bildung - die auf bezirklicher Ebene geförderten Projekte allgemein bekannt machen  
1949/3  
Ö 10.2  
"ISS auf Trudelkurs?"  
1954/3  
Ö 10.3  
AVUS soll das "Flüstern" lernen  
1955/3  
Ö 10.4  
125 Jahre Kurfürstendamm  
1956/3  
Ö 10.5  
Verkehrssituation "Am Volkspark" entschärfen  
1960/3  
Ö 10.6  
Brötchentaste  
1964/3  
Ö 10.7  
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Gerhart-Hauptmann-Anlage  
1975/3  
Ö 10.8  
15 Minuten-Taktverkehr zur AVUS-Sanierung  
1961/3  
Ö 10.8.1  
Ziegenhof-Engagement weiter unterstützen!  
1976/3  
Ö 10.9  
Preiserhöhungen aussetzen  
1965/3  
Ö 10.10  
Lärmschutzmaßnahmen AVUS  
1966/3  
Ö 10.11  
Eichkamp nicht abhängen  
1967/3  
Ö 10.12  
Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen!  
1968/3  
Ö 10.13  
Spielplätze bestreifen  
1977/3  
Ö 11     Weitere Große Anfragen      
Ö 11.1  
Asbest im Schulstandort Halemweg  
1950/3  
Ö 11.2  
Bürgerämter - Anspruch und Wirklichkeit  
1952/3  
               
 
 

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