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Betreff: |
War die Normenkontrollklage wegen des Bebauungsplans VII-272a vermeidbar? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion DIE LINKE. | |
Verfasser: | Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt:Wir fragen das Bezirksamt: - War der Ausgang des Rechtstreites vor dem OVG Berlin-Brandenburg aus Sicht des Bezirksamtes so vorhersehbar und wie erklärt das Bezirksamt heute die vom Gericht im Urteil aufgeführten Mängel in seiner Vorgehensweise?
- Wie erklärt das Bezirksamt den Umstand, dass schon am 23.07.2001 der Leiter des bezirklichen Rechtsamtes auf die zu hohe Geschossflächenzahl aufmerksam machte und das Gericht trotzdem dies bemängeln konnte?
- Warum wurden bei der Umbauung des Wohnhauses Englische Str. Nr. 29 die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht - wie das Gericht sagt - "nicht zutreffend und hinreichend ermittelt" und warum wurde mit den Eigentümern des Wohnhauses keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt?
- Wie erklärt das Bezirksamt den Vorwurf der Kläger, dass für das Verfahren abwägungsrelevante Schriftstücke, die dem Bezirksamt vorliegen müssten, fehlen und kann vom Bezirksamt zwischenzeitlich deren Nichtauffinden erklärt werden und daraus resultierend auch die fachlich sowie die politisch Verantwortlichen benennen?
- Kann das Bezirksamt Kosten nennen, die ihm durch dieses Urteil nun entstanden sind und wie wird sich das Bezirksamt gegen mögliche Schadensersatzansprüche von jedweder Seite schützen?
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