Drucksache - 1887/3  

 
 
Betreff: Längere Grünphase für Fußgänger und akustisches Ampelsignal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Engelmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2010 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
17.12.2010 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob die Grünphase der Ampelanlage am Richard-Wagner-Platz / Otto-Suhr-Allee in Nord/Süd-Richtung so verlängert werden kann, dass auch gehbehinderte und ältere, aber auch sehr junge Menschen, die Kreuzung ungefährdet überqueren können.

 

Des Weiteren soll geprüft werden, ob an der vorhandenen Ampelanlage ein entsprechendes akustisches Signal angebracht werden kann, damit auch sehbehinderten Menschen die Querung leichter gemacht wird.

 

Der BVV ist bis zum 20.Februar 2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Nach mehrmaliger Aufforderung durch das Bezirksamt hat die Verkehrslenkung Berlin mit Schreiben vom 22. August 2011 wie folgt Stellung genommen:

 

„Im Rahmen der Bearbeitung der Lichtsignalanlage (LSA) Richard- Wagner-Platz: Otto-Suhr-Allee / Richard-Wagner-Straße für die Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen für die Buslinie M 45 sind für die die Otto-Suhr-Allee querenden Fußgängerinnen und Fußgänger bereits Verbesserungen, d.h. die Verlängerung ihrer Grünzeiten, festgelegt worden. Danach gelten folgende Vorgaben für die in den gesamten in den Tagesstunden zu schaltenden Signalprogramme:

 

-            ohne Busanforderungen sollen Fußgängerinnen und Fußgänger über die Mittelinsel hinaus die zweite Furt bis zur Mitte bei „Grün“ erreichen,

-            bei über Funk von den Bussen angeforderten Freigabezeit sollen Fußgängerinnen und Fußgänger über die Mittelinsel hinaus einen Schritt auf der zweiten Furt bei „Grün“ machen können.

 

Für diese Festlegungen ist weiterhin die grundsätzliche Planungsbedingung zu berücksichtigen, die vorgibt, dass nach jeder Fußgängergrünzeit immer eine sogenannte Schutzzeit geschaltet wird, die ein gesichertes Überqueren auch von langsamen Fußgängerinnen und Fußgängern vor dem konkurrierenden Fahrzeugverkehr bei „Rot“ ermöglicht. Basis für die Berechnung der Grün- und der folgenden zum Räumen geschalteten Sicherheitszeiten sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen      (RiLSA). Darin heißt es, dass für Fußgängerinnen und Fußgänger mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s bis höchstens 1,5 m/s gerechnet werden soll. Im Land Berlin wird grundsätzlich der untere Wert, d.h. die langsame Geschwindigkeit von 1,2 m/s verwendet.

 

Außerdem ist der behindertengerechte Ausbau (BGA) dieser LSA geplant. Dafür werden Orientierungssignale, weiterhin akustische und taktische Freigabesignale mit Anforderungsgeräten an den Fußverkehrssignalmasten sowie schließlich Aufmerksamkeitsfelder aus Rillenplatten zum Auffinden der Fußgängerfurten realisiert. Für diese BGA-Planung ist jedoch die Finanzierung noch zu klären.“

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                        Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                          Bezirksstadtrat


 

 
 

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