Drucksache - 1115/3
2 Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgenden Beschluss gefasst: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, weitere Ausstellungsmöglichkeiten in den Gebäuden des Bezirks zu schaffen und darauf an geeigneter Stelle, z. B. im Internet, hinzuweisen.
Insbesondere für die Rathäuser des Bezirks sollen unter Einbeziehung der Abteilungen Ausstellungsflächen definiert werden und die technischen Voraussetzungen für das Anbringen von Ausstellungsobjekten geschaffen werden.
Es ist zu prüfen, wie die Ausstellungsfläche im Erdgeschoss des Rathauses am Fehrbelliner Platz attraktiver gestaltet werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.03.2011 zu berichten.“
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Zunächst ist festzuhalten, dass es in den Rathäusern und im Dienstgebäude Hohenzollerndamm keine „offiziellen“ Ausstellungsflächen außerhalb der Kommunalen Galerie gibt. Es handelt sich um Verkehrsflächen für die es gilt, Fluchtwegbreiten, Mindestdurchgangsbreiten sowie Brandschutzbestimmungen zu beachten.
Im Rahmen des Brandschutzes gilt für Foto- und Bildausstellungen, dass sich die Ausstellungsstücke grundsätzlich im Rahmen hinter Glas befinden sollen.
Bisher genutzte Flächen:
Auf Bitten haben folgende Fachabteilungen Vorschläge zugearbeitet:
Im Ergebnis können zusätzlich zu den bisher genutzten Flächen im Rathaus Wilmersdorf nur die Flächen im 1. OG für Ausstellungen genutzt werden. Nach Prüfung durch die Bauaufsicht und den bezirklichen Brandschutzbeauftragten könnten diese Flächen auch für Glasvitrinen genutzt werden, wenn diese so aufgestellt werden, dass sie die Rettungswege nicht einengen, aus Sicherheitsglas bestehen und nicht verrückbar sind. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Zwänge wird eine Finanzierung und Aufstellung von fest installierten Vitrinen derzeit nicht erwogen.
Unter Berücksichtigung aller bauaufsichtlichen und brandtechnischen Bestimmungen ist es nicht möglich, darüber hinaus in den Dienstgebäuden weitere Ausstellungsflächen zur Verfügung zu stellen.
Die Ausstellungsfläche bzw. die Wände im Vestibül des Rathaus Wilmersdorf wurden bereits kürzlich mit Bilderleisten ausgestattet, um die Fläche attraktiver zu gestalten.
Eine grundsätzliche Ausstattung aller Flurbereiche in den Rathäusern mit Bilderleisten und feuerfesten Glasrahmen ist aus haushalterischen Gründen nicht möglich. Bei Bedarf und im Einzelfall sollte auf Wunsch der Fachabteilungen geprüft werden, wo und zu welchem Zweck eine solche Ausstattung wirtschaftlich und sinnvoll ist.
Einen Hinweis im Internet auf die Möglichkeit der Nutzung der Rathäuser Charlottenburg und Wilmersdorf zu Ausstellungszwecken kann gern aufgenommen werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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