Drucksache - 1946/3  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit der Bäder im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Sport 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Beratung
16.12.2010 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Sport

Die BVV hat am 20.01.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Berliner Bäder-Betrieben dafür einzusetzen, dass die Bäder im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf für Menschen mit Behinderung barrierefrei nutzbar realisiert werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) eingesetzt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben des Berliner Bäder-Betriebes vom 29.03.2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Anlage

 

 

 

Monika Thiemen              Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

 

 

 

Berliner Bäder-Betriebe Sacnsendamm 2-4 10829 Berlin

 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie Schule und Sport
Bezirksstadtrat

Herrn

Reinhard Naumann
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin                                                                                     Geschäftszeichen:

Bearbeiterin:

Marina Rinke

             

Telefon:

+49 (O)30 787 32 606

                           

Telefax:

+49(O)30 787 32 610

 

E-Mail:

Marina.rinke@bbb-aoer.de

 

Berlin. 29. 03. 2011

                                                                                   

Beschluss der BVV DS-Nr.: 1946/3 „Barrierefreiheit der Bäder im Bezirk"

Sehr geehrter Herr Naumann,

zum Beschluss der BW nehmen wir wie folgt Stellung:

Die BBB sind sich bewusst, dass die Sicherung von Nutzungsmöglichkeiten in
öffentlichen Bädern für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Beitrag zur
Daseinsvorsorge ist. Inzwischen sind 13 Bäder der Berliner Bäder-Betriebe
barrierefrei bzw. behindertenfreundlich, davon haben 7 das Signet „Berlin bar-
rierefrei" erhalten.

Auch im Zuge der Durchführung der Instandhaltungs- und Sanierungsmaß-
nahmen im Rahmen des Bädersanierungsprogramms haben wir uns bemüht,
die Situation in den Bädern für die Nutzung für Menschen mit Behinderung zu
verbessern. Dies war jedoch nicht in allen Bädern möglich.

Um den Sanierungsstau in öffentlichen Bädern zügig zu beseitigen und gleich-
zeitig die Bäder technisch und wirtschaftlich auf eine solide Grundlage zu steI-
len, ist eine nachhaltige, über mehrere Jahre andauernde zusätzliche - weitge-
hend aus öffentlichen Mitteln - finanzierte Maßnahmenförderung notwendig.
Der Senat hat hierfür im Mai 2007 insgesamt 50 Mio für die Sanierung der
Berliner Bäderlandschaft gewährt. Weitere rund 23 Mio € stehen aus Förder-
programmen zur Verfügung. Zu beachten ist jedoch, dass die Vorhaben zweck-
gebunden zum Abbau des Instandhaltungsstaus und zur nachhaltigen Verbes-
serung der energetischen Bilanz von Bädern dienen.

Nach der Bauordnung von Berlin sind bauliche Anlagen, die öffentlich zugäng-
lich sind, so instand zu halten, dass sie u.a. von Menschen mit Behinderung
barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden
können. Von diesem Grundsatz gibt es bestandsbedingte und wirtschaftliche
Ausnahmen. Das Bädersanierungsprogramm ist finanziell nicht in der Lage, in
allen Bädern einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Dies gilt auch
für die Baumaßnahmen im Rahmen des Bädersanierungsprogramms in ihrem


Bezirk. Die durchgeführten Maßnahmen im Stadt bad Charlottenburg (Alte Hal-
le) betrafen zu wesentlichen Teilen die Instandhaltung der Dachkonstruktion,
die Erneuerung der Badewasseraufbereitung und der Lüftungsanlage.

Im Stadtbad Charlottenburg Neue Halle wurde der Beckenteiler erneuert und
die Rinne abgedichtet. Auch in der Schwimmhalle Forumbad erfolgte die In-
standsetzung der Dachkonstruktion. Darüber hinausgehende Maßnahmen
konnten aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden.

Ein barrierefreier Umbau der Schwimmhallen ist auch aus Mitteln der jährlichen
baulichen Unterhaltung in absehbarer Zeit nicht möglich.

Dennoch möchten wir ausdrücklich unsere Bereitschaft erklären, gemeinsam
mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung Ihres Bezirkes - sofern
der Wunsch dazu besteht - vor Ort finanzierbare Möglichkeiten zur erörtern, die
die Nutzbarkeit der Schwimmhallen Ihres Bezirks für Menschen mit Behinde-
rung verbessern können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Lipinsky                                                        Marina Rinke

Vorstandsvorsitzender              Leiterin der Geschäftsstelle
des Vorstandes

 



 

 

 

 


 

 
 

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