Bußgeld gegen Bauherren einer Großwerbeanlage in der Wilmersdorfer Straße wurde gerichtlich bestätigt, aber deutlich reduziert

Pressemitteilung vom 09.08.2021

Seit Jahren steht ein Gebäude in der Wilmersdorfer Straße leer. Geld verdienen wollten der Eigentümer und die Werbefirma trotzdem: So wurden an einem Baugerüst ungenehmigte Werbeplakate befestigt. Gegen den gegen die Werbefirma gerichteten bezirklichen Bußgeldbescheid wurde Einspruch erhoben. Das Amtsgericht Tiergarten hat dem Bezirk nunmehr Recht gegeben und die Zulässigkeit eines Bußgeldes bestätigt. Allerdings wurde der bezirkliche Bescheid von 234.000 Euro auf 24.000 Euro reduziert.

Dazu erklärt Stadtentwicklungsstadtrat Schruoffeneger:

bq. Viele Großflächenwerbungen verschandeln das Stadtbild. Daher gibt es klare Regelungen, die dazu beitragen sollen, diese zu reduzieren und nur unter ganz bestimmten Bedingungen zuzulassen (z.B. zur Finanzierung einer denkmalrechtlichen Sanierung des Gebäudes). In der City-West als attraktivem Werbestandort haben wir massive Probleme mit illegalen Großflächenwerbungen. Das Urteil macht deutlich, dass wir dringend verbesserte rechtliche Möglichkeiten für die Bezirke benötigen, um die Verschandelung des Stadtbildes zu begrenzen. Unser Versuch, mit einer hohen Bußgeldforderung wenigstens ansatzweise die Gewinne aus der illegalen Werbung abzuschöpfen ist gescheitert. Das vom Gericht nunmehr festgesetzte Bußgeld hat eher den Charakter eines kleinen Nadelstiches, statt einer wirkungsvollen Abschreckung. Für die Kolleginnen und Kollegen meines Amtes ist es frustrierend festzustellen, dass viel Arbeit investiert werden muss, ohne die erwünschte abschreckende Wirkung zu erzielen. Es ist dringend erforderlich, die Bußgeldvorschriften so zu verändern, dass sich illegale Großflächenwerbung einfach nicht mehr lohnt. Hier muss der Senat zu Beginn der nächsten Wahlperiode tätig werden.

Im Auftrag
Held