Industrie- und Gewerbeanlagen

Heizkraftwerk Reuter West

Im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Abfallentsorgungsanlagen die zuständige Genehmigungsbehörde.

Ausgenommen davon sind Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C. Für diese Anlagen ist im Land Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Genehmigungsbehörde.

Themen

  • Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 - Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen

    PDF-Dokument (978.8 kB)
    Dokument: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)

  • Bekanntmachung: Anwendung der Additionsregel

    PDF-Dokument (90.7 kB)

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