Bild: SenUMVK
Ausweisung von Schutzgebieten
In acht Schritten zum Schutzgebiet. Ausweisung von Schutzgebieten
Bild: Florian Möllers
Bild: SenUMVK
In acht Schritten zum Schutzgebiet. Ausweisung von Schutzgebieten
Bild: Bruno D'Amicis
Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung
Bild: Florian Möllers
Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können, sind dort verboten. Naturschutzgebiete (NSG)
Bild: Josef Vorholt
Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Bild: Ulrike Hörmann
Naturdenkmale können flächig wie die Geschützten Landschaftsbestandteile oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur (Bäume und Findlinge) sein. Diese Flächen bzw. einzelnen Schutzobjekte werden auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert. Naturdenkmale (ND)
Bild: Konrad Zwingmann
Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
Bild: Dagmar Schwelle
Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Der länderübergreifende Naturpark Barnim
Bild: SenUMVK
Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz
Bild: SenUMVK
Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete
Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen