Geteilte Mobilität

Jelbi-Punkt der BVG an der Friedrichstraße

Jelbi-Punkt der BVG an der Friedrichstraße

“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Mobilitätswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind.

Wie findet geteilte Mobilität in Berlin statt?

In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert:
  • Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzer*innen die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike.
  • Bei Freefloating-Angeboten können Nutzer*innen das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen.

Diese Fahrzeugtypen sind in Berlin aktuell vertreten:

  • Bikesharing

    Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen.

  • Geteilte Leichtkrafträder

    Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. In Berlin lassen sich E-Roller unterschiedlicher Anbieter mieten. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden

  • Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter)

    Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

  • Carsharing

    Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkws). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkws aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden.

  • Ride-Pooling

    Ride-Pooling nennt man kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot BerlKönig bereitgestellt.

Jelbi-Staion der BVG am Nollendorfplatz

Mobilitätsstationen

An immer mehr S+U-Bahnhöfen entstehen in Berlin sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen

Sharing Angebote

Freefloater Anforderungskonzept

Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen

Fragen und Antworten

  • Was tun, wenn geparkte Fahrzeuge den Gehweg verstellen?

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an den Anbieter des Sharing-Angebots. Auf vielen Fahrzeugen finden Sie die Kontaktdaten. Alternativ können Sie sich auch an die bezirklichen Ordnungsämter wenden – zum Beispiel über die App „Ordnungs-Amt“-Online.

  • Was tut Berlin, damit geteilte Mobilität in der gesamten Stadt verfügbar ist?

    Das Land Berlin erarbeitet derzeit mit Sharing-Anbietern ein „Evaluations- und Anforderungskonzept“, um sicherzustellen, dass Sharing-Angebote in weiten Teilen der Außenbezirken verfügbar werden. Mit nextbike bietet das Land Berlin zudem ein eigenes Fahrradleihsystem an, mit dem wir bereits heute sicherstellen, dass geteilte Mobilität auch dort verfügbar ist, wo kommerzielle Anbieter noch nicht vertreten sind.

  • An wen können sich Sharing-Anbieter wenden, um eine Erlaubnis für das Anbieten ihre Fahrzeuge in Berlin zu erhalten?

    Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das sogenannte Freefloating – das nicht auf einen Bezirk beschränkte gewerbliche Anbieten von stationsungebundenen Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können – ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung VI (Verkehrsmanagement) zuständig.
    Das betrifft Fahrzeuge der Mikromobilität: Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Elektrokleinstfahrzeuge und Kleinkrafträder.