Parkerleichterung für Schichtdienstler

Pressemitteilung vom 07.11.2023

Wer zu ungünstigen Zeiten für die Allgemeinheit arbeitet, darf kostenfrei Parken

Spätabends oder frühmorgens, wenn der ÖPNV noch nicht vollständig läuft, können künftig Beschäftigte der Daseinsvorsorge oder systemrelevanter Berufe in parkraumbewirtschafteten Zonen ihr Auto kostenfrei abstellen.
Die Regelung gilt, wenn die Mitarbeitenden mind. 1/5 ihrer Arbeitszeit in der Zeit von 22.30 Uhr bis 6.30 Uhr leisten. Zu den Berufsgruppen zählen beispielsweise Mitarbeitende der Feuerwehr, Polizei, Justiz sowie der pflegenden Berufe. Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur sind u.a. bei der Müllabfuhr, Gas-, Wasser- und Elektroversorgung im Einsatz.

Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität und Verkehr: „Die neue Regelung ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Menschen, die dafür sorgen, dass unsere Stadt funktioniert. Sie sind zu jeder Zeit für uns alle im Dienst. Wir müssen besonders ihnen bezahlbare Mobilität rund um die Uhr ermöglichen.“

Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport: „Das Thema ist mir schon lange ein besonderes Anliegen gewesen. Ich freue mich daher umso mehr, dass wir eine sehr zufriedenstellende Einigung für die ohnehin stark belasteten Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr und der Berliner Justiz gefunden haben und ihnen auf diese Weise u.a. die verdiente Wertschätzung zeigen. Für die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr und der Berliner Justiz soll zukünftig das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten für die Erteilung der Genehmigungen zuständig sein.“

Ina Cyborra, Senatorin für Gesundheit: „Wenn Pflegende oder medizinisches Personal nachts arbeiten, wenn die meisten von uns schlafen, sollen sie nicht noch draufzahlen müssen. Besonders während dieser Arbeitszeiten sind Berliner und Berlinerinnen in diesen Berufen darauf angewiesen, schnell von A nach B zu kommen – das geht nachts nun mal leider besser mit dem Auto. Dann für seinen Parkplatz nicht zahlen zu müssen, ist eine große Erleichterung. Insbesondere die Mitarbeitenden in der ambulanten Pflege wechseln dutzende Male ihren Parkplatz, um Ihre Patienten häuslich pflegen zu können. Ich freue mich, dass wir im Senat mit dieser neuen Regelung diese Menschen finanziell entlasten können.“

Beschäftigte der systemrelevanten Infrastruktur, das sind:
  • Energie (Stromversorgung, Gasversorgung, Kraftstoff- und Heizölversorgung,
  • Fernwärmeversorgung)
  • Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung)
  • Ernährung (Lebensmittelversorgung)
  • Informationstechnik und Telekommunikation (Sprach- und Datenübertragung,
  • Datenspeicherung und –verarbeitung)
  • Gesundheit (stationäre medizinische Versorgung, Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind, Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper, Laboratoriumsdiagnostik)
  • Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, kartengestützter Zahlungsverkehr, konventioneller Zahlungsverkehr, Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie die Verrechnung und die Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften, Versicherungsdienstleistungen und Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende)
  • Transport und Verkehr (Personen- und Güterverkehr)

Die Genehmigungen für eine Parkvignette werden weiterhin von den Bezirksämtern erteilt. Anträge können vom Arbeitgeber im Block für seine Mitarbeitenden gestellt werden.
Berlinerinnen und Berliner, die nicht den genannten Berufsgruppen angehören, können wie bisher schon Ausnahmegenehmigungen beantragen, wenn sie in den genannten Zeitfenstern arbeiten.
Die Anspruchsberechtigung der konkreten Personen bedarf einer Einzelfallprüfung.

Die Senatsvorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister vorgelegt.