Behördengang wird digital: In Berlin können gewerbliche Kundinnen und Kunden ihre Fahrzeuge künftig online zulassen

Pressemitteilung vom 05.09.2023

In Berlin können ab Ende dieser Woche Fahrzeuge von gewerblichen Kundinnen und Kunden wie Autohäusern, Fuhrparkmanagern und anderen Dienstleistern online bearbeitet werden. Erstmals wird es damit möglich sein, Neu- und Wiederzulassungen sowie die Umschreibung von Fahrzeugen, Adressänderungen und Außerbetriebsetzungen über eine internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) online zu beantragen. Bisher konnten nur Privatpersonen auf diese Weise ihr Kraftfahrzeug online zulassen.
Möglich wurde dieser neue Prozess durch die aktualisierte Fahrzeugzulassungsverordnung, die am 01.09.2023 in Kraft trat. Mit ihr wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Online-Zulassung für gewerbliche Kundinnen und Kunden geschaffen. Die Länder sind seitdem aufgefordert, diese Möglichkeiten sukzessive umzusetzen.

Berlin verfügt damit über eine der bundesweit schnellsten Zulassungsbehörden, die gewerblichen Kundinnen und Kunden die Online-Zulassung ermöglicht. Als größte Zulassungsstelle Deutschlands bearbeitet sie jeden Tag rund 1.800 Zulassungsvorgänge von gewerblichen Kundinnen und Kunden. Diese Anträge können zukünftig online 24/7 eingereicht werden.

Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Dies wird dadurch ermöglicht, dass am Ende des Prozesses ein Bescheid zum Ausdruck eingeblendet wird, der, zusammen mit den ungestempelten Kennzeichen, das Fahrzeug berechtigt, bis zu 10 Tage am nationalen Straßenverkehr teilzunehmen. In dieser Zeit versendet die Zulassungsbehörde die Kennzeichenplaketten und die amtlichen Dokumente. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich gesenkt.

Online-Zulassung: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/