Zum Wohl der Hunde und für ein rücksichtsvolles Miteinander müssen sich Hunde sowie Hundehalterinnen und Hundehalter in Berlin an einige Regeln halten, wenn sie in der Stadt unterwegs sind. So dürfen Hunde z. B. nicht auf Kinderspielplätze, auf als solche gekennzeichnete Liegewiesen oder in Badeanstalten mitgenommen werden (Mitnahmeverbot). An belebten Plätzen und Straßen sowie in geschützten Grünanlagen besteht Leinenpflicht. Außerdem besteht Chip- und Versicherungspflicht für die Tiere.
Daneben gelten in Berlin besondere Regeln für das Halten bestimmter als gefährlich eingestufter Hunderassen. Zu diesen Rassen zählen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. Diese und weitere für Berliner Hundehalterinnen und Hundehalter verbindlichen Regelungen sind im Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 07.07.2016 (Hundegesetz) und einer bereits erlassenen Durchführungsverordnung festgeschrieben.
Im Folgenden werden die für das Halten und Führen von Hunden in Berlin wesentlichen rechtlichen Vorschriften erläutert.