Einige Tierkrankheiten und Tierseuchen unterliegen in Deutschland der Melde- bzw. Anzeigepflicht. In der Regel handelt es sich hierbei um Krankheiten, die entweder von besonderer Bedeutung für die Tiergesundheit oder Volkswirtschaft sind oder bei denen eine Übertragbarkeit auf den Menschen (Zoonose) bekannt ist. Welche Tierseuchen anzeigepflichtig sind, regeln die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen. Jeder, der mit Tieren umgeht, ist verpflichtet, Anzeichen für das Auftreten dieser Seuchen dem zuständigen Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht mitzuteilen. Damit diese Tierseuchen oder Tierkrankheiten nicht aus Drittländern eingeschleppt werden, unterliegt auch die Einfuhr von Tieren oder tierischen Produkten nach Deutschland strengen Kontrollen.
Veterinärrechtliche Meldepflichten und Einfuhrbestimmungen
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Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung nach VO EU 142-2011
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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach TierSeuchErEinfV bzw. § 11 Abs. 6 Tiergesundheitsgesetz
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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