Hundeausbildung

Mann hält seinen Zeigefinger ermahnend vor das Gesicht seines Hundes

Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12.07.2013 wurde die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder das gewerbsmäßige Anleiten des Tierhalters oder der Tierhalterin zur Hundeausbildung unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Die Erlaubnispflicht gilt seit dem 01.08.2014. Unter diese Erlaubnispflicht fallen u. a. Hundeschulen und Hundepsychologinnen und Hundepsychologen. Verhaltenstherapeutische Tätigkeiten von Tierärztinnen und Tierärzten im Rahmen der Ausübung ihrer Praxistätigkeit fallen nicht unter die Erlaubnispflicht.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sind bei dem für den Betriebssitz örtlich zuständigen Veterinär-und Lebensmittelaufsichtsamt zu stellen. Wichtigste Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist ein Sachkundenachweis, also ein Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Dazu haben sich die Bundesländer auf einheitliche Standards verständigt.

Sachkundenachweis durch Ausbildung

Vom Vorhandensein der erforderlichen Sachkunde kann danach insbesondere ausgegangen werden bei Tierärztinnen und Tierärzten mit entsprechender Erfahrung sowie Absolventinnen und Absolventen entsprechender Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wie z. B. Tierärztekammern oder Industrie- und Handelskammern.

Sachkundenachweis durch Fachgespräch

Personen, die aufgrund einer anderen Ausbildung oder ihres bisherigen langjährigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Hunden über die erforderliche Sachkunde verfügen, müssen ihre Sachkunde in der Regel in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde oder durch erfolgreichen Abschluss einer als gleichwertig zum Fachgespräch anerkannten Sachkundeprüfung bei einem Verband nachweisen.

Auskünfte zur Erlaubnispflicht für die Ausbildung von Hunden

Weitere Auskünfte, z. B. zur Erlaubnispflicht der ausgeübten oder geplanten Tätigkeit oder zu den Erlaubnisvoraussetzungen, erteilen die zuständigen bezirklichen Veterinär-und Lebensmittelaufsichtsämter.