Weinrecht

Ein Tisch im freien auf dem 2 verschiedene Sorten Wein in 2 Flaschen und in 2 Gläsern stehen, davor 2 Sorten Weintrauben und ein Baguette

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts

Am 3. November 2015 hat der Senat von Berlin die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und damit eine grundlegende Erweiterung der geltenden Berliner Weinrechtsvorschriften beschlossen. Diese Änderungen erfolgten vor dem Hintergrund der Neuregelungen in den europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften zum Weinrecht, die es interessierten Weinanbaubetreibern ermöglichte, auch für Flächen im Land Berlin Genehmigungen zum Anbau von Rebpflanzen zu beantragen und bei Vorliegen der Voraussetzungen sowie entsprechender Verfügbarkeit auch zu erhalten.
Die Verordnung ermöglichte es dem Land Berlin Pflanzrechte zu erwerben und zu gewähren.
Für die Weinkontrolle in Berlin ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig.

Homepage des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, Lebensmittelkontrolle, Weinkontrolle