30.12.2020
Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 03/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert. Das Rundschreiben ist zunächst bis 31.03.2021 befristet.
29.12.2020
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vom 30.11.2020 ist am 03.12.2019 im BGBl. I S. 2612 verkündet worden. In der Verordnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt des Jahres 2019 festgelegt, das für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen notwendig ist. Die Rechengrößen für 2021 können dem Schreiben vom 18.12.2020 über die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen entnommen werden.
28.12.2020
Es wurden Richtlinien zur Förderung von Querschnittsaufgaben in anerkannten Berliner Betreuungsvereinen ab 2021 veröffentlicht.
28.12.2020
Fahrdienste können ihre Leistungen zu Angeboten der Eingliederungshilfe nur dann erbringen, soweit die Angebote nicht wegen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht geschlossen sind. Um die Struktur der Fahrdienste auch in und nach der Pandemie zu erhalten, erhalten sie nach dem Rundschreiben Soz Nr. 27/2020 Hilfen, um dem Sicherstellungsauftrag des Trägers der Eingliederungshilfe nachzukommen. Das Rundschreiben ergänzt das Rundschreiben Soz Nr. 10/2020 vom 4. Mai 2020.
28.12.2020
In der jüngeren Vergangenheit sind einige Zuständigkeitsfragen aufgetreten. Daher soll mit dem Rundschreiben Soz Nr. 26/2020 über „Zuständigkeitsfragen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“ vom 16.12.2020 generelle Antworten in Konkretisierung der AV EH gegeben werden. Das Verfahren des Übergangs vom Teilhabefachdienst Jugend zum Teilhabefachdienst Soziales wird gesondert geregelt.
09.12.2020
Der Bund und die Länder haben für die Erarbeitung von Verwaltungsvorschriften (VV), welche nach Art. 85 GG vorgesehen sind, im Rahmen eines Dialogprozess Verwaltungsvorschriften in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Einvernehmen hergestellt.
Wir haben uns daher entschieden die AV-GruSi entsprechend anzupassen, so dass diese Rundschreiben (BMAS 2020/1 zu § 41 SGB XII, BMAS 2020/2 zu § 41a SGBXII sowie BMAS 2020/3 zu § 45 SGB XII) Bestandteil dieser AV sind. Da die Rundschreiben hierzu insgesamt keine Rechtsänderungen enthalten, handelt es sich lediglich um eine Anpassung im Rahmen des Ergebnisses zu diesem Dialogprozess.
07.12.2020
Die Leistungsbeträge im AsylbLG werden zum 01.01.2021 angehoben. Damit werden die Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe berücksichtigt. Hierzu informiert das Rundschreiben Soz Nr. 25/2020 nebst zugehöriger Anlage.
07.12.2020
Durch Beschluss des Bundesrates vom 27.11.2020 wird die aus Anlass der COVID-19-Pandemie bis 31.Dezember 2020 befristete Regelung für den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe auf Bewilligungszeiträume ausgedehnt, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2021 beginnen. Aus diesem Grund wurde das Rundschreiben Soz Nr. 23/2020 veröffentlicht.
07.12.2020
Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor. Die Regelung aus dem Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 wird bis 31.03.2021 verlängert.
24.11.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 24/2020 gibt Hinweise zur Gewährung von Eingliederungshilfe im Rahmen des AsylbLG zur Rechtslage nach Einführung des SGB IX sowie zur verwaltungstechnischen Umsetzung.
09.10.2020
Die Leistungen für Heizung nach SGB II und SGB XII für feste Brennstoffe wurden aktualisiert.
08.10.2020
Durch die sich verändernde Lage und die daraus folgenden ordnungsrechtlichen Regelungen in der Infektionsschutzverordnung haben sich Änderungen im Anschluss an die Rundschreiben Soz Nr. 08/2020 und Soz Nr. 15/2020 ergeben. Insbesondere hat die Vertragskommission Eingliederungshilfe (Kommission 131) sich neue Regelungen zur modifizierten Leistungserbringung vereinbart. Das Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 vollzieht diese nach und trifft in weiteren Bereichen Anschlussregelungen.
01.10.2020
Das Rundschreiben Pflege Nr. 02/2020 über den Umgang mit SARS-CoV-2 im Rahmen der Hilfe zur Pflege wurde aktualisiert.
29.09.2020
Durch das Rundscheiben Soz Nr. 20/2020 zur Ersten Verordnung zur Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Vereinfachter-Zugang-Verlängerungs-Verordnung – VZVV) wird die bis zum 30. September 2020 befristete Regelung für den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe auf Bewilligungszeiträume ausgedehnt, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31.Dezember 2020 beginnen.
Es ändert das Änderungsrundschreiben Soz Nr. 14/2020 zum Rundschreiben Soz Nr. 06/2020.
29.09.2020
Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor. Die hierzu im Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 veröffentlichte Regelung wird bis 31.12.2020 verlängert.
25.09.2020
Der Einsatz von Einkommen und Vermögen ist im SGB IX abhängig von den Entwicklungen der vom Bundesministerium für Arbeit auf Basis der allgemeinen Entwicklungen festgelegten Verordnung. Dieser ändert sich jährlich. Hierüber informiert das Rundschreiben Soz Nr. 19/2020.
22.09.2020
Am 11.07.2020 trat die Erste Änderung der Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz in Berlin (1. Änderung der Berliner Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – 1. Änd. BlnPflAFinV) in Kraft.
22.09.2020
Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum bis 30.09.2020 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 02/2020 die an die Fachbereiche Pflege/Soziales der Bezirksämter von Berlin gerichteten berlinweiten Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistungen der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen der Pandemie aktualisiert. Das Rundschreiben ist zunächst noch bis 30.09.2020 befristet.
21.08.2020
Das Rundschreiben Soz 12/2020 ermöglicht, etwaige coronabedingte Leistungsausfälle mit Einzelfallhilfen zu überbrücken. Es ist gleichzeitig im Vorgriff auf eine noch zu erlassende AV-Regelung hinsichtlich der neuen Beträge auf laufende Fälle anwendbar (z.B. laufende Einzelfallhilfe oder Elternassistenzen).
20.08.2020
Das Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist mit Wirkung zum 01.01.2020 durch das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin geändert worden. Die Änderungen beziehen sich auf die Zuständigkeit für die Durchführung besonderer Aufgaben des Trägers der Sozialhilfe, die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe, die Förderung des E-Governments sowie zur Gewährleistung des Datenschutzes.
19.08.2020
Das Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist mit Wirkung zum 01.01.2020 durch das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin geändert worden. Die Änderungen beziehen sich auf die Verpflichtung zur Teilnahme am Datenabgleich nach § 118 SGB XII und den Datenschutz.
14.08.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 17/2020 wurde aktualisiert. In Nr. 1b, medizinische Begutachtung, wurden die letzten zwei Sätze wie folgt geändert:
Sobald das Gesundheitsamt die erforderlichen Einschätzungen wieder vornehmen kann, sind diese umgehend zu veranlassen. Soweit sich für die Leistungsgewährung eine Änderung ergibt, ist diese entsprechend zu bescheiden
23.07.2020
Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro für jedes Kind, das einen Kindergeldanspruch auslöst, werden die besonders von den Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird nach § 66 Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen berücksichtigt. Er ist folglich auf Leistungen der Sozialhilfe nicht anzurechnen. In diesem Zusammenhang wurde das Rundschreiben Soz Nr. 18/2020 über den Einsatz von Einkommen nach dem SGB XII – Nichtanrechnung des Kinderbonus auf Grund der COVID-19-Pandemie als Einkommen veröffentlicht.
23.07.2020
Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 04/2020 wird wegen der Covid 19-Pandemie die Umstellung der örtlichen Zuständigkeit vom Geburtsdaten- auf das Wohnortprinzip für leistungsberechtigte Geflüchtete nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG, die in Unterkünften des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) leben ausgesetzt. Die bisher bis zum 31. August 2020 befristete Aussetzung wurde nun verlängert bis zum 31. Dezember 2020. Die Wiederaufnahme des Umstellungsprozesses erfolgt ab 1. Januar 2021. In diesem Zusammenhang wurde die Übergangsregelung der AV ZustSoz sowie die Anlage der AV
ZustAsylbLG angepasst.
23.07.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 17/2020 ersetzt das Rundschreiben Soz Nr. 07/2020. Die Regelungen des Verfahrens- und Leistungsrecht der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII werden unter Berücksichtigung der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung vom 23.06.2020 angepasst.
15.07.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 1/2018 zu § 61 – Budget für Arbeit als Leistung der Eingliederungshilfe ist zum 31.12.2019 ausgelaufen. Das Rundschreiben wurde überarbeitet. Ab dem 1.7.2020 sind die Regelungen des neuen Rundschreibens Soz Nr. 16/2020 zu beachten.
10.07.2020
Obwohl die Pandemie noch nicht vorbei ist, haben sich die Rahmenbedingungen im Vergleich zur Situation im März 2020 deutlich verändert. Darauf galt es zu reagieren, um den gleichwohl weiterhin aktuellen Zielen, den Bedarf der Menschen mit Behinderungen zu decken und dem Sicherstellungsauftrag des Trägers der Eingliederungshilfe gerecht zu werden und eine stärkere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Daher war das Rundschreiben Soz Nr. 03/2020 aufzuheben. Es wird durch das Rundschreiben Soz Nr. 15/2020 ersetzt.
10.07.2020
Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 03/2020 vom 15.03.2020 wurden Regelungen zu Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe getroffen, um dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Pandemie möglichst stark verzögert wird und gleichzeitig dringend erforderliche Leistungen weiterhin aufrechterhalten werden. Diese Ziele bleiben bestehen, gleichwohl haben sich die Rahmenbedingungen geändert, was wiederum Anpassungen der Regelungen durch das Rundschreiben Soz Nr. 15/2020 erfordert.
29.06.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 11/2020 wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Anlass genommen, im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung nach dem Vierten Kapitel SGB XII eine rechtliche Prüfung und Bewertung vorzunehmen. Das BMAS ist unserer rechtlichen Argumentation nicht gefolgt und hat das Rundschreiben Soz. Nr. 11/2020 für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel für nicht anwendbar erklärt. Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, wird das Rundschreiben Soz Nr. 11/2020 daher nicht nur für das Vierte Kapitel SGB XII, sondern auch für die anderen Leistungsberechtigten nach dem SGB XII aufgehoben.
24.06.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 14/2020 wurde veröffentlicht. Durch § 1 der Verordnung zur Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Vereinfachter-Zugang-Verlängerungs-Verordnung – VZVV) wird die bis zum 30. Juni 2020 befristete Regelung für den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe auf Bewilligungszeiträume ausgedehnt, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis 30. September 2020 beginnen.
23.06.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 wurde aktualisiert. Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor. Die Regelung wird bis 30.09.2020 verlängert.
12.06.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 13/2020 wurde veröffentlicht. Unterstützungen des Arbeitgebers und Pflegeboni sind im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 insgesamt bis zu einer Höhe von 1.500 Euro nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Die Freibeträge für Erwerbseinkommen bleiben unberührt.
Lebensmittelgutscheine sind während der Corona-Krise bis zur Höhe von 50,00 Euro auf der Grundlage von § 84 Abs. 2 SGB XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen.
Einkommen aus Ferienjobs sind auf der Grundlage von § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII bis 2.400 Euro im Kalenderjahr freizulassen.
11.06.2020
Das Schreiben vom 19.12.2017 über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII – Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §42 Nr. 4b SGB XII wurde aktualisiert. Ab dem 1. Juli 2020 beträgt die Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach §§ 42 Nr. 4b und 42a Abs.5 SGB XII
459,63 Euro.
10.06.2020
Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 wird die Gewährung der Bekleidungspauschale nach § 27b Abs. 2 SGB XII von halbjährlich auf monatlich umgestellt. Damit kann die Bekleidungspauschale den Leistungsberechtigten zukünftig zusammen mit dem Barbetrag gewährt und ausgezahlt werden. Das Rundschreiben Soz Nr. 06/2017 wurde dahingehend angepasst.
09.06.2020
Ab 1. Juni 2020 bis vorerst 30. September 2020 kann ein erhöhter Hygienemehrbedarf nach § 27a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB XII in Form einer abweichenden Regelsatzbemessung als Pauschalbetrag gewährt werden. Das entsprechende Rundschreiben Soz Nr. 11/2020 wird hiermit bekannt gegeben.
02.06.2020
Zum 01.07.2020 soll sich der Rentenwert laut Entwurf zur Rentenwert- bestimmungsverordnung 2020 erhöhen. Daraus folgt eine Erhöhung der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII sowie der Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz. Die neuen Beträge ab dem 01.07.2020 werden mit RU Soz Nr.09/2020 veröffentlicht
04.05.2020
Fahrdienste können ihre Leistungen zu Angeboten der Eingliederungshilfe nur dann erbringen, soweit die Angebote nicht wegen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht geschlossen sind. Um die Struktur der Fahrdienste auch in und nach der Pandemie zu erhalten, erhalten sie nach dem Rundschreiben Soz Nr. 10/2020 besondere Strukturhilfen, die durch dieses Rundschreiben beschrieben werden.
So soll die Versorgung der leistungsberechtigten Personen sichergestellt werden und dem (besonderen) Sicherstellungsauftrag des Trägers der Eingliederungshilfe auch gegenüber den Fahrdiensten nachgekommen werden.
23.04.2020
Ab sofort finden Sie die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Pflegeberufereformgesetz in der Vorschriftensammlung.
16.04.2020
Im Anschluss an das Rundschreiben Soz Nr. 03/2020 sollen mit dem Rundschreiben Soz Nr. 08/2020 Auswirkungen von pandemiebedingt geschlossenen Angeboten nach § 123 Abs. 1 SGB IX auf die Leistungen und die Leistungserbringung der Eingliederungshilfe geregelt werden.
So soll die Versorgung der leistungsberechtigten Personen sichergestellt werden und dem (besonderen) Sicherstellungsauftrag des Trägers der Eingliederungshilfe gegenüber den Leistungserbringer und deren Angebote.
06.04.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 07/2020 soll aufgrund der auftretenden Pandemie durch den Corona-Virus Covid-19 zu Fragestellungen im Rahmen des Verfahrens- und Leistungsrecht der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII Regelungen treffen. Diese sollen dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Pamdmie möglichst stark verzögert wird und gleichzeitig dringend erforderliche Leistungen weiterhin aufrecht erhalten werden.
03.04.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 06/2020 über die Änderung des SGB XII durch Artikel 5 des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) wurde veröffentlicht. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise können dazu führen, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Mit dem Gesetz soll befristet ein erleichterter Zugang zu sozialer Sicherung auf Grund des Coronavirus SARS-CoV-2 ermöglicht werden, damit im Falle, dass vorrangige Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise nicht greifen, unbürokratisch Leistungen des SGB XII zugänglich gemacht werden, um die Betroffenen zeitnah unterstützen zu können.
02.04.2020
Zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Versorgungssystems in der HzP hat die für Pflege zuständige Senatsverwaltung befristet für den Zeitraum 30.09.2020 mit dem Rundschreiben Pflege Nr. 01/2020 berlinweite Empfehlungen zu den Verfahrensabläufen, Zahlungsverfahren und Maßnahmen mit persönlichem Kontakterfordernis sowie zu Leistung der Persönlichen Assistenz durch zugelassene Dienste an die Bezirksämter von Berlin in den Fachbereichen Pflege/Soziales gerichtet. Diese zielen pandemiebedingt auf eine Reduzierung der Verfahrensschritte auf das Notwendigste sowie die Gewährleistung der fristgerechten Kostenerstattung
31.03.2020
Mit der Reform des Pflegeberufegesetzes geht auch eine grundlegende Umstellung der Ausbildungsfinanzierung einher. Miet- und Investitionsaufwendungen für das Schulgebäude sind bei der Finanzierung der Pflegeausbildung über den Ausgleichsfonds nicht berücksichtigungsfähig. Ziel der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von angemieteten Schulräumen an staatlich anerkannte Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung (Förderrichtlinien Pflegeschulraumförderung) ist es, die nicht nach § 11 LKG förderungsberechtigten Schulen bei der Finanzierung der Kosten für die Bereitstellung der notwendigen angemieteten Schulräume zu unterstützen und so bestehende Finanzierungsunterschiede zu minimieren.
31.03.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 wurde veröffentlicht. Um Betroffenen, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, zu helfen in ihrer Unterkunft verbleiben zu können und die dafür anfallenden KdU zu decken, sieht das Sozialschutz-Paket (in § 67 Absatz 3 SGB II) eine Ausnahmeregelung für die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen vor.
31.03.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 02/2020 vom 16. März 2020 wurde am 30. März 2020 in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) und der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) um besondere Hinweise für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ergänzt und bezüglich der Geltungsdauer geändert.
30.03.2020
Mit dem Rundschreiben Soz Nr. 04/2020 wird wegen der Covid 19-Pandemie die Umstellung der örtlichen Zuständigkeit vom Geburtsdaten- auf das Wohnortprinzip für leistungsberechtigte Geflüchtete nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG, die in Unterkünften des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) leben, für die Zeit vom 1. April 2020 bis 31. August 2020 ausgesetzt.
24.03.2020
Mit Wirkung zum 01.04.2020 ist das Aufbringen eines Passbildes auf den berlinpass-BuT nicht mehr zwingend erforderlich. Damit kann den anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der berlinpass-BuT vom Amts wegen ausgestellt werden, wenn der Besuch einer Schule, einer Kindertageseinrichtung oder der Kindestagespflege nachgewiesen wurde. Diese Verfahrensänderung hat eine Überarbeitung der AV-BuT erforderlich gemacht.
19.03.2020
Aufgrund der aktuellen Situation wurden zwei Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus bzw. COVID-19 veröffentlicht.
Rundschreiben Soz Nr. 02/2020 über den Umgang mit COVID-19 im Rahmen des IT-Fachverfahrens Soziales für Einzelfallbearbeitung SGB XII und AsylbLG sowie mit Telearbeit
Rundschreiben Soz Nr. 03/2020 über den Umgang mit COVID-19 im Rahmen der Eingliederungshilfe
26.02.2020
Betreuungsbehörden sind befugt, Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu beglaubigen. Einzelheiten hierzu sind in den Ausführungsvorschriften über die Tätigkeit der Urkundspersonen bei den örtlichen Betreuungsbehörden- Beglaubigungsvorschriften (AVBeglaub) geregelt. Diese enden am 30.Juni 2020. Mit dem vorliegenden Rundschreiben Soz Nr. 1/2020 wird die Anwendung der AVBeglaub über den 30.Juni 2020 hinaus empfohlen.
07.02.2020
Mit der nächsten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes treten weitreichende Änderungen des Verfahrens- und Leistungsrechts der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Kraft. Die Anwender/innen des Trägers der Eingliederungshilfe, insbesondere auch in den Häusern der Teilhabe erhalten mit den Gemeinsamen Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe (AV-EH) eine Arbeitshilfe und Auslegungshinweise, die die Bearbeitung z.B. der Einzelfälle ggf. leichter ermöglicht. Gleichzeitig wird schon mit den drei unterzeichnenden Senatsverwaltungen deutlich, dass hohe Kooperation und Koordination auf allen Ebenen erforderlich bleibt und wird.
27.01.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 03/2016 zur Umsetzung der Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V wurde aktualisiert.
23.01.2020
Die Anlage zum Rundschreiben Soz Nr. 09/2019 war korrekturbedürftig und wurde daher neu gefasst. Geändert wurden die Mehrbedarfe bei Schwangerschaft und für Warmwasserversorgung, soweit Menschen mit der Bedarfsstufe 1 betroffen sind. Darüber hinaus sind die Barbeträge für Menschen in vollstationären Einrichtungen korrigiert worden. Alle Beträge sind geringfügig zu erhöhen. Die Korrekturen erfolgen rückwirkend zum 01.01.2020.
07.01.2020
Das Rundschreiben Soz Nr. 18/2019 wurde veröffentlicht. Es weist auf Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hin und nimmt Bezug auf die Themenfelder: Einführung der Bedarfsermittlung mit dem Teilhabeinstrumentes Berlin TIB, das Verfahren bei auswärtigem Leistungsbezug und Ansprechperson im LAGeSo, Landespflegegeld sowie weitere Bundes- oder landesseitige Regelungsvorhaben.
07.01.2020
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vom 17.12.2019 ist am 20.12.12.2019 im BGBl.I S. 2848 verkündet worden. In der Verordnung ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt des Jahres 2018 festgelegt, das für die Berechnung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen notwendig ist. Die Rechengrößen für 2020 können dem Schreiben vom 20.12.2018 über die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 64f Absatz 1 SGB XII in Altfällen entnommen werden.